Einsprache beim Bahnhof Freiburg soll Klarheit schaffen
Inclusion Handicap hat am 25. November Einsprache zur Neugestaltung des Bahnhofs Freiburg eingereicht, weil der hindernisfreie Zugang zu den Perrons nicht gewährleistet ist. Die Vorgaben aus UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK), Bundesverfassung und Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sind vorliegend nicht erfüllt.
Der Bahnhof Freiburg wird modernisiert und ausgebaut; der Umbau wird von 2021 bis 2024 dauern. Dabei werden u.a. die Perrons erhöht, damit bei zugänglichen Zügen der selbstständige Zu- und Einstieg ermöglicht würde.
Problematisch ist jedoch, dass der Zugang zu den Perrons selber für viele Menschen mit Behinderungen ein Hindernis darstellt: Die Rampen sehen eine 12-prozentige Steigung auf einer Länge von 30 bis 50 Meter vor. Sie sind für gewisse Passagiere mit Behinderungen, und insbesondere für solche in einem Rollstuhl, nicht in jedem Fall zu bewältigen. Lifte sind keine geplant.
Keine Lifte zum Perron
UNO-BRK, BV und BehiG verlangen, dass Menschen mit Behinderungen den ÖV möglichst selbstständig nutzen können. Weil jedes Prozent mehr Steigung einen zusätzlichen Teil der Menschen mit Behinderungen ausschliesst, muss eine Rampe so flach wie möglich gebaut werden. Falls es die Gegebenheiten nicht erlauben, sind Lifte zu installieren. Der Verzicht auf Anpassungen nach BehiG ist nur dann zulässig, wenn diese finanziell oder technisch unverhältnismässig sind. Im Falle des Bahnhofes Freiburg ist dies für Inclusion Handicap nicht ersichtlich, weshalb die Einsprache eingereicht wurde.