Überbrückungs­leistungen
Ältere Arbeitnehmende im Allgemeinen, solche mit Behinderungen im Speziellen, haben es schwer, bei Verlust des Arbeitsplatzes eine neue Stelle zu finden. Um die finanzielle Sicherheit von älteren Arbeitslosen zu gewähren, soll nun eine Überbrückungsleistungen eingeführt werden. Inclusion Handicap begrüsst die soziale Abfederung.
Das «Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose» will das finanzielle Auskommen von Personen sichern, die mit 60 Jahren oder später ausgesteuert werden – also ihre Stelle verlieren und kein Anrecht mehr auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Die ÜL sollen Personen, die mindestens 20 Jahre in die AHV eingezahlt haben, ihr finanzielles Auskommen bis zum Erreichen des Pensionsalters sichern und ein mögliches Abrutschen in die Sozialhilfe verhindern. Personen mit mehr als 50'000 Franken bzw. Ehepaare mit mehr als 100'000 Franken Vermögen werden kein Anrecht auf die Leistungen haben. Diese werden maximal das 2.25-fache des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen betragen.
Ältere Personen mit Behinderungen besonders betroffen
Lösungen tun Not: Diverse Erhebungen zeigen, dass es ab 55 Jahren schwierig wird, eine Stelle zu finden – insbesondere, wenn jemand ausgesteuert ist. Denn Arbeitgeber stellen viel zu häufig keine älteren Personen ein. Dieses Problem akzentuiert sich, wenn die Stellensuchende eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen hat. Menschen mit Behinderungen haben es, unabhängig vom Alter, ohnehin schwerer auf dem Arbeitsmarkt und fühlen sich häufiger diskriminiert. Im Alter haben sie es also doppelt schwer. Die Gefahr, in die Sozialhilfe abzurutschen, ist gross.
Inclusion Handicap begrüsst deshalb die Überbrückungsleistungen, forderte jedoch in der Vernehmlassungsantwort, dass auf den Nachweis von Integrationsbemühungen von ÜL-Beziehenden verzichtet wird. Ausgesteuerte Personen haben bereits eine lange erfolglose Arbeitssuche hinter sich. Auf diese Forderung ist der Bundesrat nicht eingegangen. Bei der Umsetzung ist aus Sicht von Inclusion Handicap zumindest darauf zu achten, dass dieser Nachweis nur mit Augenmass eingefordert wird.
Das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.