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Qualitativ mangelhafte IV-Gutachten: SGK-N reicht Motion zur Neubeurteilung von IV-Leistungsentscheiden einEntscheide der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N)

Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) fordert, dass sich Leistungsentscheide der Invalidenversicherung (IV) auf qualitativ einwandfreie medizinische Gutachten stützen müssen. Mit der am Freitag, 17.01.2025 eingereichten Motion 25.3006 (externer Link) verlangt sie daher die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit Versicherte ein Gesuch um Neuprüfung ihres Leistungsanspruchs stellen können. Gemäss der Motion setzt ein solches Revisionsgesuch voraus, dass sich die IV auf ein Gutachten einer Gutachterstelle oder von Ärzt:innen gestützt hatte, mit denen auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) die Zusammenarbeit eingestellt wurde. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage folgerichtig und dringend notwendig. Der Dachverband der Behindertenorganisationen hatte von 2020 bis 2023 eine Meldestelle für Opfer der IV-Willkür geführt und setzt sich bereits seit Längerem für eine lückenlose Aufklärung der Missstände im Gutachterwesen ein. Insbesondere forderte er, dass abgeschlossene IV-Fälle mit Gutachten von fehlbaren Gutachterstellen neu beurteilt werden müssen. 

Weitere wichtige Entscheide im Sozialversicherungsbereich gefällt

An der Kommissionssitzung vom letzten Freitag wurden noch zwei weitere bedeutende Entscheide gefällt:

  • Zum einen hat die SGK-N den Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Roduit «Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV» angenommen (21.498 (externer Link)). Ziel der Vorlage ist es, das Einigungsverfahren bei der Vergabe von monodisziplinären Gutachten der IV zu verbessern. Das Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage soll demnächst eröffnet werden. Inclusion Handicap wird eine Stellungnahme einreichen.
  • Zum anderen hat die Kommission dem Geschäft des Bundesrats 24.056 (externer Link) zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zugestimmt. Diese Vorlage sieht einen besseren Schutz für Personen vor, die vor Vollendung des 25. Lebensjahrs einen Unfall erlitten haben und damals nicht über das UVG versichert waren. Bei Rückfällen und Spätfolgen eines solchen Unfalls soll Anspruch auf ein Unfalltaggeld bestehen. Das Geschäft kommt nun in den Nationalrat.

Inclusion Handicap begrüsst diese drei positiven Entscheide gleich zu Jahresbeginn und wird insbesondere die Geschäfte zu den IV-Gutachten eng begleiten.