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SGK-S will eine 13. IV-Rente für EL-BeziehendeGleichbehandlung von IV-Rentner:innen

Bern, 29.01.2025 - Die Sozialkommission des Ständerats hat heute einen Schritt zu mehr Gleichbehandlung in der 1. Säule der Existenzsicherung gemacht. Sie will im Rahmen der Ergänzungsleistungen dafür sorgen, dass IV-Rentner:innen einen Zuschlag in der Höhe einer 13. IV-Rente erhalten. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist dies zwar eine Minimallösung. Diese ist aber dringend notwendig.

Die ab 2026 ausbezahlte 13. AHV-Rente ist für viele AHV-Rentenbeziehende ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung. Der Bedarf für eine 13. Monatsrente ist bei den IV-Rentner:innen allerdings noch deutlicher gegeben: Mehr als die Hälfte von ihnen muss heute Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, weil die Existenz mit der IV-Rente allein nicht gesichert werden kann. Aus Sicht der Behindertenorganisationen braucht es deshalb grundsätzlich auch in der IV eine 13. Rente. Die Sozialkommission des Nationalrats teilte diese Ansicht und forderte mit der im Mai 2024 eingereichten parlamentarischen Initiative 24.424 (externer Link): «Auch IV-Rentenbeziehende müssen Anspruch auf eine 13. IV-Rente haben». Nun hat sich die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) mit der Thematik befasst. 

Gewisse Gleichbehandlung sichergestellt

Zwar lehnt die SGK-S die parlamentarischen Initiative 24.424 ihrer Schwesterkommission ab. Sie hat aber beschlossen, dem Anliegen teilweise entgegenzukommen und will eine gewisse Gleichbehandlung über die Ergänzungsleistungen ermöglichen. Konkret schlägt sie in der Kommissionsmotion 25.3014 (externer Link)  «13. IV-Rente für EL-Beziehende» vor, das Ergänzungsleistungsgesetz so anzupassen, dass IV-Rentenbeziehende mit EL einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer IV-Rente erhalten. Damit würde zumindest für rund die Hälfte der IV-Rentner:innen in der 1. Säule der Existenzsicherung eine Gleichbehandlung mit AHV-Rentner:innen erreicht. Das ist aus Sicht von Inclusion Handicap zwar eine Minimallösung, doch zumindest stimmt die Richtung.

Nichtstun ist keine Option

Für Inclusion Handicap ist klar: nicht zu handeln ist keine Option. Diese Position stützt auch ein rechtliches Kurzgutachten, das Inclusion Handicap in Auftrag gegeben und der SGK-S zugestellt hatte. Dieses zeigt, dass eine Ungleichbehandlung von AHV- und IV-Rentner:innen aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch ist – erst Recht im Bereich der EL. Der Dachverband fordert den Ständerat daher auf, die Motion der SGK-S in der Frühjahrssession anzunehmen.

Auskunft

Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap
/ 079 714 07 37