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Nationalrat erkennt Handlungsbedarf bei fehlerhaften IV-GutachtenNeubeurteilung von IV-Leistungsentscheiden

Bern, 20.03.2025 - Der Nationalrat hat gestern mit der Annahme einer Motion die Notwendigkeit qualitativ einwandfreier IV-Gutachten unterstrichen. Die Motion fordert eine Rechtsgrundlage, die den Betroffenen eine Neuprüfung ihres Leistungsanspruchs ermöglichen soll. Aus Sicht von Inclusion Handicap ein erfreulicher und längst fälliger Schritt.

Die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) stellte 2023 nach einer Evaluation und Überprüfung mehrerer Beschwerdefälle gravierende Mängel bei IV-Gutachten der PMEDA fest. Aufgrund einer entsprechenden Empfehlung der EKQMB beendete die IV daraufhin die Zusammenarbeit mit der PMEDA. Betroffene, die in der Vergangenheit von der PMEDA begutachtet wurden und deren Leistungsanspruch von der IV ganz oder teilweise abgelehnt wurde, haben derzeit keinen Anspruch auf eine Neubeurteilung. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat deshalb im Januar die Motion 25.3006 (externer Link) eingereicht. Sie fordert eine Rechtsgrundlage, um bei gravierenden Qualitätsmängeln rechtskräftig beurteilte Fälle neu aufrollen zu können. 

Forderung nach einwandfreien IV-Gutachten bekräftigt

Der Nationalrat hat die Motion als erstbehandelnder Rat angenommen. Damit unterstreicht er die Notwendigkeit einwandfreier Gutachten und fordert die Schaffung einer Rechtsgrundlage: Versicherte sollen dann ein Gesuch um Revision stellen können, wenn sich ihr ganz oder teilweise abgelehnter IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle oder von Ärzt:innen stützt, mit welchen die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der EKQMB eingestellt wurde. Die IV-Stelle müsste anschliessend den Anspruch auf IV-Leistungen erneut prüfen und Rentenleistungen gegebenenfalls rückwirkend zusprechen. 

Meldestelle zeichnet erschreckendes Bild des Gutachterwesens

Die Qualität der IV-Gutachten und die darin gestellten Diagnosen sind höchst problematisch. Das zeigte Inclusion Handicap bereits vergangenen Oktober in einem Schlussbericht zur Meldestelle für Opfer der IV-Willkür auf. Der Dachverband der Behindertenorganisationen hatte die Meldestelle von 2020 bis 2023 geführt und Rückmeldungen von Versicherten sowie deren Rechtsvertreter:innen und behandelnden Ärzt:innen ausgewertet (siehe dazu Medienmitteilung vom 14.10.2024). Aus der Umfrage ergab sich ein ernüchterndes Bild des Gutachterwesens in der IV. Umso wichtiger ist es, dass der Nationalrat den dringlichen Handlungsbedarf jetzt erkannt hat. Nun steht auch der Ständerat in der Pflicht, die Forderung nach einer entsprechenden Rechtsgrundlage zu bekräftigen.

Auskunft

Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap
 / 079 714 07 37

Kim Pittet, Mitarbeiterin Kommunikation Inclusion Handicap
/ 031 370 08 41