SGK-N schickt einen Umsetzungsvorschlag für ein echtes Einigungsverfahren in die VernehmlassungNEWS zur Umsetzung der Pa.Iv. Roduit und dem Vernehmlassungsverfahren / SGK-N vom 30.1.2025
Medizinische Gutachten sind häufig umstritten, viele Betroffene fühlen sich nicht fair behandelt. Mit seiner parlamentarischen Initiative (21.498) verlangte Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit im Herbst 2021, dass sich die IV-Stelle und die versicherte Person bei monodisziplinären IV-Gutachten auf eine:n Sachverständige:n einigen. Am 17. Januar 2025 hat die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) einen Vorentwurf angenommen, den sie nun am 30. Januar 2025 in die Vernehmlassung geschickt hat. Damit soll die Empfehlung «Optimierung Einigungsverfahren bei den mono-/bidisziplinären Gutachten» des im August 2020 im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) verfassten Berichts zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der Invalidenversicherung umgesetzt werden. Die Frist zur Einreichung einer Vernehmlassungsanwort zum Vorentwurf der SGK-N dauert bis 8. Mai 2025.
Der Inhalt des Vorentwurfs: Die versicherte Person soll von Anfang an in die Bezeichnung der sachverständigen Person, die das monodisziplinäre Gutachten der IV erstellen soll, einbezogen werden. Es soll also ein echter Einigungsversuch durchgeführt werden. Zwar führen in der Praxis bereits einige IV-Stellen einen Einigungsversuch durch, dies erfolgt aber noch nicht flächendeckend. Weiter sieht der Vorentwurf vor, dass die versicherte Person und die IV-Stelle jeweils eine:n Sachverständige:n für ein gemeinsames Gutachten bezeichnen können, falls im Rahmen des Einigungsversuchs keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte. In diesem gemeinsamen Gutachten müssen die Sachverständigen das Ergebnis ihrer Konsensbeurteilung festhalten. In denjenigen Fällen, in denen die Sachverständigen zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen oder ihre Einschätzungen auseinandergehen, sieht der Vorentwurf vor, dass beide ihre jeweiligen Stellungnahmen transparent darlegen. Anschliessend soll der Regionalärztliche Dienst der IV-Stelle zu den strittigen Punkten Stellung nehmen und seine Schlussfolgerungen darlegen.
Inclusion Handicap hat die parlamentarischen Initiative (21.498) von Beginn weg unterstützt und begrüsst es, dass die SGK-N nun einen Umsetzungsvorschlag für ein echtes Einigungsverfahren in die Vernehmlassung geschickt hat. Der Dachverband wird den Vorentwurf detailliert prüfen, eine Vernehmlassungsantwort einreichen und das Geschäft weiterhin verfolgen.