Kommission fordert bessere Leistungen für betreutes WohnenErgänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen
Bern - 04.04.2025 - Die Sozialkommission des Ständerats SGK-S will das betreute Wohnen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen in den eigenen vier Wänden fördern. Sie empfiehlt ihrem Rat die Vorlage zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes zur Annahme und stützt verschiedene Verbesserungen, die auch von Inclusion Handicap eingefordert wurden. Der Ständerat ist nun als Zweitrat gefordert, die Änderung zu beschliessen.

Die Vorlage 24.070 – Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause – fördert das Wohnen in den eigenen vier Wänden, verzögert Heimeintritte und senkt somit die Heimkosten. Für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderungen ist das selbstbestimmte Wohnen zu Hause von grosser Bedeutung. Es handelt sich zudem um eine wichtige Vorgabe der UNO-Behindertenrechtskonvention und ist eine zentrale Forderung der Inklusions-Initiative. Mit der Einführung des betreuten Wohnens für Bezüger:innen von EL zur AHV und IV macht der Bundesrat einen Schritt in diese Richtung. Inclusion Handicap hatte sowohl im Rahmen der Vernehmlassung als auch mit einem Schreiben gegenüber der SGK-S weitere Verbesserungen gefordert. Der Dachverband der Behindertenorganisationen begrüsst, dass viele davon nun auch von der SGK-S gestützt werden.
Benachteiligung von Menschen im Rollstuhl in WGs beseitigen
Heute werden Menschen im Rollstuhl, die in einer Wohngemeinschaft (WG) leben, stark benachteiligt: Aktuell wird der Rollstuhlzuschlag für die notwendige Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung auf alle WG-Bewohner:innen aufgeteilt, also auch auf diejenigen, die gar keinen Rollstuhlzuschlag erhalten. Wie schon der Nationalrat will dies nun auch die SGK-S ändern. Sie hat beschlossen, dass bei mehr als einer Person im Rollstuhl im selben Haushalt der Zuschlag bis zu zweimal berücksichtigt werden kann. Dies ist wichtig, denn ab zwei Personen mit Rollstuhl braucht es deutlich grössere Wohnflächen. Da sich rollstuhlgängige Wohnungen zudem fast ausschliesslich in teuren Neubauten befinden, sind auch zusätzliche Zimmer und grössere Wohnflächen substanziell teurer.
Höherer Zuschlag für Nachtassistenzzimmer
Die SGK-S bestätigt auch den Bedarf für einen höheren Zuschlag für ein Nachtassistenzzimmer. Mit diesem sollen Personen mit einem Assistenzbeitrag ihrer Nachtassistenzperson ein Zimmer anbieten können, in das sich diese in der Nacht zurückziehen kann. Wie eine empirische Analyse der Behindertenorganisationen ergeben hatte, ist der vom Bundesrat vorgeschlagene Zuschlag zu tief. Mit dem beschlossenen Zuschlag von CHF 500.00 pro Monat kommt man den Preisen auf dem realen Wohnungsmarkt deutlich näher.
Alltagsgestaltung gehört in Leistungskatalog
Es ist zu begrüssen, dass die SGK-S die psychosoziale Komponente der Betreuung verbindlicher regeln und die Förderung der Alltagsgestaltung sowie der sozialen Teilhabe in den Leistungskatalog aufnehmen will. Dies ist notwendig, damit die Vorlage die angestrebte Wirkung auch tatsächlich entfalten kann. Aus der Sicht von Inclusion Handicap sollten aber auch gemischte Wohnformen (teilweise zu Hause – teilweise im Heim) berücksichtigt werden. Hier ist der Ständerat aufgefordert, in der Sommersession noch entsprechend nachzubessern.