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Redaktionelle Seiten (24 Ergebnisse)
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EL-Allianz warnt vor drastischen Folgen: Bei den Ergänzungsleistungen mag es keinen Abbau leiden
Kein Abbau bei den Ergänzungsleistungen (EL): mit diesem Appell ist heute die breit verankerte «Allianz Ergänzungsleistungen», in welcher Behinderten-, Senioren-, Frauen-, Arbeitnehmenden- und Mieterorganisationen vertreten sind, an die Öffentlichkeit getreten. Die Allianz bekämpft die in der an-stehenden Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) vorgesehenen einschneidenden Spar- und Abbaumassnahmen. Inclusion Handicap hat an der Medienkonferenz die Sicht der Menschen mit Behinderungen vertreten.
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Genug zum Überleben – aber auch zum Leben?
Wer eine Behinderung hat, ist überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen vom 3. Dezember werden Betroffene und Organisationen mit Anlässen in der ganzen Schweiz mit dem Motto «Genug zum Überleben – aber auch zum Leben?» auf diesen Missstand aufmerksam machen. Bundespräsident Johann Schneider-Ammann wird das Anliegen mit einem Aufruf würdigen.
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Rote Linie darf nicht überschritten werden
Fast die Hälfte der Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Inclusion Handicap ist erleichtert, dass der Bundesrat in der heute verabschiedeten Botschaft zur ELG-Reform das Leistungsniveau erhalten will. «Die steigenden Mieten sind für viele Menschen jedoch ein existenzielles Problem geworden», sagt Julien Neruda, Geschäftsleiter von Inclusion Handicap. «Diese Leistungen müssen unbedingt den realen Preisen angepasst werden.»
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Kürzungen bei den EL bedrohen Existenzsicherung
Die Ergänzungsleistungen (EL) sind für IV-Rentner und -Rentnerinnen in bescheide- nen finanziellen Verhältnissen von existenzieller Bedeutung. Die geplante Reform des Gesetzes (ELG) darf unter keinen Umständen die Betroffenen in noch grössere finan- zielle Engpässe treiben.
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SGK des Nationalrats stellt auf stur: Anrechenbare Mietzinsmaxima bei den EL
Seit 2001 sind die Mieten in der Schweiz um 21 Prozent gestiegen. Dies ist für Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen zu einem existentiellen Problem geworden. Doch statt dieses rasch zu lösen, zögert die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima hinaus. Angesichts der grossen finanziellen Probleme der Betroffenen ist dieser Entscheid für Inclusion Handicap völlig unverständlich.
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Nationalrat anerkennt Handlungsbedarf: Änderung des ELG
Der Nationalrat hat sich für eine rasche Anpassung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen entschieden. Integration Handicap ist erleichtert über diesen Entscheid, denn es besteht dringender Handlungsbedarf: Da seit 2001 die Beiträge für die massiv gestiegenen Mieten nicht mehr angepasst wurden, sind zahlreiche Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen (EL) in eine schwierige finanzielle Lage geraten.
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Kommission will dringend notwendige Anpassungen verzögern
Die stetig steigenden Mietzinse drohen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) der AHV und IV zu einem existenziellen Problem zu werden. Dennoch will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die dringend notwendige Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen verzögern und beantragt eine Rückweisung des Geschäfts. Integration Handicap ist sehr besorgt und fordert den Nationalrat auf, vom Entscheid der Kommission abzurücken.
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Finanzielle Lebensgrundlage der Menschen mit Behinderungen muss gesichert sein
Das Niveau bei den Ergänzungsleistungen muss unbedingt erhalten bleiben. Die heutigen Beschlüsse der SGK des Ständerates sind nur teilweise befriedigend. So sollen zwar nötige Anpassungen bei den Mieten vollzogen werden. «Das Problem müsste man aber mit hoher Dringlichkeit angehen», fordert Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin von Inclusion Handicap. Für Heimbewohner und -bewohnerinnen bleibt die finanzielle Situation ernst. Die Wahlfreiheit bei den Krankenkassen soll eingeschränkt werden.
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Eltern mit Behinderungen noch mehr unter finanziellem Druck
Ginge es nach der SGK-N, würden Eltern mit Behinderungen künftig weniger Ergänzungsleistungen für ihren Nachwuchs erhalten. Kinder würden für EL-Bezügerinnen und –Bezüger zum Armutsrisiko. Für Inclusion Handicap ist dieser Beschluss inakzeptabel. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen wird sich vehement dafür einsetzen, dass der Nationalrat diesen Entscheid korrigiert. Auch dank seiner Intervention können jedoch die Ausgaben für die Betreuungskosten neu angerechnet werden.
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Der Gürtel kann nicht noch enger geschnallt werden
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) droht zur Abbauvorlage für Menschen mit Behinderungen zu werden. Inclusion Handicap ist alarmiert über die Beschlüsse der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Die Gesetzesgrundlage für die Überwachung von Personen, die unter Verdacht des Sozialversicherungsmissbrauchs stehen, schränkt die Persönlichkeitsrechte übermässig ein.
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Menschen mit Behinderungen: Zu wenig zum Leben
Der Nationalrat hat die EL-Reform in eine reine Sparvorlage verwandelt – entgegen der Absicht des Bundesrates, der keine Abstriche beim Leistungsniveau wollte. Die beschlossenen Kürzungsvorschläge treffen IV-Bezügerinnen und -Bezüger besonders hart. Er nimmt in Kauf, dass viele Menschen mit Behinderungen in den finanziellen Ruin getrieben werden.
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Kommission entschärft den totalen Angriff auf die Ergänzungsleistungen
Die SGK-S bleibt zu Beginn der Differenzbereinigung zur Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) in zentralen Punkten auf ihrer Linie. Dies ist dringend nötig: Die Reform droht ansonsten zu einer reinen Sparvorlage zu werden, welche die finanzielle Existenz vieler Menschen mit Behinderungen gefährdet. Inclusion Handicap ist erleichtert, dass die Kommission immerhin die ärgsten Abbaupläne des Nationalrates eindämmen will.
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Ein Kahlschlag bei den EL ist die Garantie für ein Referendum
Die Allianz Ergänzungsleistungen, der auch Inclusion Handicap angehört, ist sehr besorgt über die Entwicklungen bei der EL-Revision. Was zu Beginn nach einer für viele akzeptablen Reform aussah, ist nun im Nationalrat zu einer massiven Abbauvorlage verkommen. Ohne deutliche Korrekturen im Ständerat ist ein Referendum unausweichlich.
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Ständerat bewahrt Augenmass
Inclusion Handicap ist erleichtert, dass der Ständerat in der heutigen Debatte zur EL-Reform eine vernünftige Haltung eingenommen hat. Er hält in zentralen Punkten an seiner Position fest. Er parierte die Kürzungsattacken des Nationalrates, dessen Beschlüsse ein Referendum garantieren würden. Für viele Menschen mit Behinderungen, die auf EL angewiesen sind, sind insbesondere die hohen Mieten ein Armutsrisiko.
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Ein Scherbenhaufen droht – Existenzsicherung für Menschen mit Behinderungen gefährdet
Die EL-Reform droht zu scheitern: Die zuständige Kommission des Nationalrats geht auf Kollisionskurs mit dem Ständerat und pocht auf inakzeptable Leistungskürzungen auf Kosten vieler Menschen mit Behinderungen. Deren finanzielle Existenz wäre bedroht. Inclusion Handicap fordert vom Nationalrat, dass er die Beiträge an die Mieten endlich den realen Verhältnissen anpasst und den ausgewogenen Lösungen des Ständerates folgt.
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Weitere Nachbesserungen nötig – Armutsrisiko Mieten erkannt
Der Nationalrat hat sich im Differenzbereinigungsverfahren der EL-Reform in zwei Punkten unnachgiebig gezeigt: Kinder von EL-Beziehenden und sparsame Personen sollen weiterhin bestraft werden. Erfreulicherweise anerkannte die grosse Kammer, dass die hohen Mieten ein grosses Armutsrisiko für viele EL-Beziehende – und somit viele Menschen mit Behinderungen – sind.
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Wohnen wird endlich bezahlbar – eine akzeptable Reform mit Abstrichen
Nach drei Jahren befindet sich die EL-Reform endlich auf der Zielgeraden. Inclusion Handicap zieht ein verhalten positives Fazit: Der befürchtete Kahlschlag konnte abgewendet werden. Erfreulich ist insbesondere, dass das Armutsrisiko Wohnen endlich entschärft werden konnte. Einschneidende Kürzungen bleiben dennoch.
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EL-Revision: Unter dem Strich hinnehmbar, trotz bitterer Pillen
Die EL-Allianz sieht die vom Parlament verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit gemischten Gefühlen. Die überfällige Erhöhung der Mietzinsmaxima ist das zentrale Element, weshalb es diese Vorlage – trotz Kürzungen – unter dem Strich zu akzeptieren gilt.
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Ergänzungs­leistungen (EL)
IV-Renten reichen häufig nicht aus, um finanziell über die Runden zu kommen. In diesem Fall helfen die Ergänzungsleistungen (EL) aus. Für Menschen mit Behinderungen und speziell diejenigen mit tiefen IV-Renten, sind die EL überlebenswichtig. Inclusion Handicap setzt sich deshalb für faire Ergänzungsleistungen ein.
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Behindertenpolitik
Inclusion Handicap setzt sich für eine kohärente, nationale Behindertenpolitik ein, die die UNO-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzt. Der Bericht des Bundesrates vom 9. Mai 2018 ist wegweisend.
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Wichtige Korrektur bei den EL und kleine Verbesserungen für pflegende Angehörige
Der Ständerat hat im Rahmen der Verhandlungen zur Angehörigenbetreuung einen gewichtigen Fehler aus der EL-Reform korrigiert: Ohne die Anpassung wäre das Wohnen in grösseren Wohngemeinschaften für EL-Beziehende kaum mehr erschwinglich gewesen. Inclusion Handicap begrüsst die weiteren beschlossene Änderungen, welche erwerbstätige Personen betreffen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen. Aus der Sicht von Inclusion Handicap müssten sie aber noch weitergehen.
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Fehler aus der EL-Reform wird behoben
Auch der Nationalrat hat einen Fehler aus der EL-Reform behoben: Die Beiträge für Personen, die in Wohngemeinschaften leben, werden angepasst. Damit ist die letzte Differenz bei der «Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung» ausgeräumt.
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Betroffene müssen zu lange warten
Inclusion Handicap fordert, dass die neuen Regelungen bei den Mietzinsmaxima rascher in Kraft gesetzt werden als 2021, so wie es der Bundesrat vorsieht. Bezügerinnen und Bezüger warten schon allzu lange auf die längst fällige Anpassung der Beiträge an die Mieten. Dies und mehr macht Inclusion Handicap in seiner Vernehmlassungsantwort zu den Ausführungsbestimmungen der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) geltend.
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Reform der Ergänzungs­leistungen
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) ist am 22. März 2019 von National- und Ständerat verabschiedet worden. Inclusion Handicap zieht ein verhalten positives Fazit.
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News (26 Ergebnisse)
- 06.10.2020
Was ändert sich mit der EL-Reform?
Am 1. Januar 2021 treten die Änderungen in Kraft, die im Rahmen der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) beschlossen wurden. Inclusion Handicap hat die wichtigsten Änderungen in diversen Factsheets zusammengetragen. Hier vorgestellt werden Neuerungen bei den Wohnkosten, beim Vermögen, beim Lebensbedarf für Kinder, bei der Anrechnung des Einkommens von Ehegatten, bei der Krankenkassenprämie, bei der Senkung der EL-Mindesthöhe sowie bei der Rückerstattung aus dem Nachlass. Zudem wird aufgezeigt, für wen aufgrund der Besitzstandsregelung bis längstens Ende 2023 weiterhin das alte Recht massgebend ist. Die Änderungen werden anhand von diversen Beispielen veranschaulicht.
Mehr lesen - 29.04.2020
Ergänzungsleistungen: Was ändert sich ab dem kommenden Jahr?
Ab dem 1. Januar 2021 tritt die Reform bei den Ergänzungsleistungen und die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen bei den EL hat Inclusion Handicap im Factsheet zusammengefasst.
Mehr lesen - 29.01.2020
EL-Reform tritt zu spät in Kraft
Der Bundesrat hat beschlossen, die Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Für Inclusion Handicap ist dies deutlich zu spät. Denn: Bestandteil der Reform ist die dringend notwendige Erhöhung der Mietzinsmaxima, die heute die tatsächlichen Mieten vieler EL-Beziehenden nicht mehr decken. Die ständig steigenden Mieten sind zu einem veritablen Armutsrisiko geworden. Inclusion Handicap hatte in seiner Vernehmlassungsantwort zu den Verordnungen der EL mehr Tempo gefordert. Die EL-Reform war im März 2019 nach drei Jahren Verhandlungen im Parlament verabschiedet worden.
Mehr lesen - 09.05.2019
Gefährdet die EL-Reform die freie Wahl der Wohnform?
Ende März hat das Parlament die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) verabschiedet. Bestandteil davon ist eine neue Berechnungsmethode der Beiträge an die Mietkosten (anrechenbare Mietzinsmaxima) für Personen, die in einem Mehrpersonenhaushalt leben.
Mehr lesen - 22.03.2019
Die EL-Reform ist unter Dach und Fach
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) ist in der Schlussabstimmung angenommen worden. Inclusion Handicap unterstützt die Reform und ist erfreut, dass nun endlich die Beiträge an die Mieten erhöht werden. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen hat in der Medienmitteilung vom 19. März Bilanz gezogen, nachdem Stände- und Nationalrat dem Antrag der Einigungskonferenz zugestimmt hatten.
Mehr lesen - 25.01.2019
EL-Reform: Kommission bleibt bei pauschaler Bestrafung
Die vorberatende Kommission des Nationalrates (SGK-N) bleibt in der letzten Runde der Differenzbereinigung der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) hart und will Bezüger von Pensionskassenguthaben mit einer pauschalen Kürzung bestrafen. Immerhin stimmte sie einem Kompromissvorschlag bei den Kinderbeiträgen zu.
Mehr lesen - 27.11.2018
Unnötige Motion zur «Missbrauchsbekämpfung bei den EL» abgelehnt
Der Ständerat hat die Motion «Systematischere Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen» erfreulicherweise abgelehnt. Damit ist die Vorlage vom Tisch.
Mehr lesen - 27.11.2018
Keine generelle PK-Kürzung, aber Leistungseinbussen bei Kindern
Der Ständerat ist in der letzten Runde der Differenzbereinigung bei der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) seiner vorberatenden Kommission gefolgt: Er sieht davon ab, Rentnerinnen und Rentner generell zu bestrafen, die ihr Pensionskassenvermögen ganz oder auch nur teilweise aufgebraucht haben. Bei den Beiträgen für den Lebensbedarf von Kindern lenkt er hingegen ein und schlägt einen Kompromiss vor. Dieser hat für Familien mit Kindern unter 11 Jahren empfindliche Einbussen zur Folge.
Mehr lesen - 16.10.2018
Empfindliche Kürzungen für Eltern mit Ergänzungsleistungen
Die Ständeratskommission kommt den Sparbestrebungen des Nationalrates teilweise entgegen: Sie will im Rahmen der EL-Reform die Beiträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern unter 11 Jahren empfindlich kürzen. In weiteren Punkten bleibt sie erfreulicherweise hart.
Mehr lesen - 19.09.2018
Generalverdacht auf Missbrauch ist salonfähig
Der Nationalrat hat die Kommissionsmotion «Systematischere Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen (EL) » angenommen. Dies ist ein weiteres Resultat für den ständigen Generalverdacht von Bezügerinnen und Bezügern von Sozialversicherungen.
Mehr lesen - 20.10.2017
EL-Reform: Nationalratskommission erkennt Handlungsbedarf bei den Mieten
Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat die Beratungen zur EL-Reform fortgesetzt: Sie erkennt den dringenden Handlungsbedarf aufgrund der hohen Mietpreise.
Mehr lesen - 29.09.2017
Behinderung als Armutsrisiko – Tendenz steigend
Menschen mit Behinderungen sind einem deutlich höheren Armutsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen. Dies widerspricht der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Alarmierend ist insbesondere, dass die Tendenz zunimmt. Nationalrätin Silvia Schenker hat deshalb eine Interpellation eingereicht.
Mehr lesen - 01.09.2017
Nationalratskommission führt Beratungen zur EL-Reform weiter
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform) in erster Linie Grundsatzdebatten geführt.
Mehr lesen - 26.06.2017
EL-Reform: Kommission will Zusatzinformationen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist auf die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) eingetreten. Sie verlangt von der Verwaltung jedoch Zusatzinformationen, bis sie sich detailliert mit dem Geschäft auseinandersetzen will. Diese betreffen insbesondere drei Punkte: Die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien und deren Finanzierung, den Kapitalbezug des obligatorischen Teils der zweiten Säule sowie die anrechenbaren Kosten für die Lebenshaltungskosten für Kinder.
Mehr lesen - 26.06.2017
Statistik zu den Ergänzungsleistungen 2016
Die Ausgaben der Ergänzungsleistungen (EL) 2016 sind im Vergleich zu 2015 insgesamt um 2.5 Prozent gestiegen. Die Kostenzunahme ist insbesondere auf die Alterung der Bevölkerung und Reformen bei anderen Sozialversicherungen zurückzuführen.
Mehr lesen - 26.04.2017
Ständeratskommission spricht sich für EL-Reform aus
Die zuständige Ständeratskommission hat sich in der Schlussabstimmung deutlich zugunsten der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) ausgesprochen. Es gab am 25. April keine Änderungen mehr. Die Vorlage wurde bereits vor knapp einem Monat inhaltlich behandelt. Für Inclusion Handicap ist die Reform nur teilweise befriedigend: So müsste das Problem der ständig steigenden Mieten rascher angegangen werden, und für Personen in Heimen bleibt die finanzielle Situation prekär. Oberste Maxime ist, dass das Leistungsniveau unbedingt erhalten bleibt.
Mehr lesen - 24.01.2017
SGK-S tritt auf EL-Reform ein
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist am 24. Januar auf die Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) eingetreten. Inclusion Handicap hatte den Parlamentariern und Parlamentarierinnen ihren Standpunkt im Rahmen eines Hearings noch einmal klar gemacht. Der politische Dachverband unterstützt die bundesrätliche Absicht, wonach das Niveau der EL beibehalten werden muss. Ein wichtiges Anliegen ist zudem die rasche Anpassung der maximalen Mietzinsmaxima, die den realen Verhältnissen überhaupt nicht entsprechen. Die SGK-S wird an ihrer nächsten Sitzung entscheiden, ob sie diesen Punkt in die EL-Reform aufnehmen will, wie das die Kommission des Nationalrates wünscht.
Mehr lesen - 28.11.2016
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Genug zum Überleben – aber auch zum Leben?
Wer eine Behinderung hat, ist überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen vom 3. Dezember werden Betroffene und Organisationen mit Anlässen in der ganzen Schweiz mit dem Motto «Genug zum Überleben – aber auch zum Leben?» auf diesen Missstand aufmerksam machen. Bundespräsident Johann Schneider-Ammann wird das Anliegen mit einem Aufruf würdigen.
Mehr lesen - 06.10.2016
Immer mehr Ergänzungsleistungen nötig
Eine IV-Rente reicht für viele Leute nicht zum Überleben. Dass immer mehr Menschen mit Behinderungen auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, zeigt die neueste «Finanzstatistik der Sozialhilfe» des Bundesamtes für Statistik. Der Trend zum Ausgabenwachstum bei den Ergänzungsleistungen ist seit 2007 ungebrochen. Dies zeigt, dass das Leistungsniveau bei den IV-Renten unbedingt beibehalten werden muss. Viele Bezüger von IV-Renten leben finanziell in prekären Verhältnissen, zumal die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen bedeutend tiefer sind als die tatsächlichen Mieten.
Mehr lesen - 16.09.2016
Reform der Ergänzungsleistungen (EL) - Rote Linie darf nicht überschritten werden
Fast die Hälfte der Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Inclusion Handicap ist erleichtert, dass der Bundesrat in der heute verabschiedeten Botschaft zur ELG-Reform das Leistungsniveau erhalten will. «Die steigenden Mieten sind für viele Menschen jedoch ein existenzielles Problem geworden», sagt Julien Neruda, Geschäftsleiter von Inclusion Handicap. «Diese Leistungen müssen unbedingt den realen Preisen angepasst werden.»
Mehr lesen - 09.06.2016
IV- und EL-Statistik 2015: Immer mehr IV-Bezüger und -Bezügerinnen beziehen EL
Immer mehr Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten sind auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, um finanziell über die Runden zu kommen. Dies geht aus den heute veröffentlichten IV- und EL-Statistiken 2015 des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) hervor. Über 45 Prozent der IV-Rentner und -Rentnerinnen bezogen im vergangen Jahr Ergänzungsleistungen, während es fünf Jahre zuvor nur 40 Prozent waren. Die Vermutung liegt nahe, dass Personen mit einer Teilrente immer mehr Mühe haben, eine Stelle zu finden, um ihre Restarbeitsfähigkeit zu verwerten und so auf ein existenzsicherndes Einkommen zu gelangen.
Mehr lesen - 16.03.2016
Reform bei den Ergänzungsleistungen: Kürzungen bedrohen Existenzsicherung
Die Ergänzungsleistungen (EL) sind für IV-Rentner und -Rentnerinnen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen von existenzieller Bedeutung. Die geplante Reform des Gesetzes (ELG) darf unter keinen Umständen die Betroffenen in noch grössere finanzielle Engpässe treiben.
Mehr lesen - 26.02.2016
Anrechenbare Mietzinsmaxima bei den EL: SGK des Nationalrats stellt auf stur
Seit 2001 sind die Mieten in der Schweiz um 21 Prozent gestiegen. Dies ist für Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen zu einem existentiellen Problem geworden. Doch statt dieses rasch zu lösen, zögert die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima hinaus. Angesichts der grossen finanziellen Probleme der Betroffenen ist dieser Entscheid für Inclusion Handicap völlig unverständlich.
Mehr lesen - 24.02.2016
EL-Reform: Leistungsniveau muss erhalten bleiben
Inclusion Handicap hat die Vernehmlassungsantwort zur Reform der EL-Reform eingereicht. Der Dachverband setzt sich insbesondere dafür ein, dass das Leistungsniveau der Rentner und Rentnerinnen mit tiefem Einkommen unbedingt erhalten bleiben muss.
Mehr lesen - 03.12.2015
Appell der Bundespräsidentin zum Int. Tag der Menschen mit Behinderungen
In der ganzen Schweiz haben am 3. Dezember zahlreiche Anlässe stattgefunden: Diskussionsrunden, Strassenaktionen oder Konzerte. Das Motto lautete in diesem Jahr «Aktiv im Arbeitsleben – auch mit Behinderungen» Noch immer sind zahlreiche Menschen mit Behinderungen Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt. Der Beschäftigungsanteil ist im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich kleiner. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga appelliert an mehr Chancengleichheit. «Machen Sie sich Gedanken über Ihr Arbeitsumfeld und über den Platz, den die Betroffenen darin haben. Fragen Sie sich kritisch: Was kann ich tun, damit Menschen mit Behinderung ganz selbstverständlich in die Arbeitswelt einbezogen werden?», fordert sie in ihrem Appell zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen.
Mehr lesen - 25.11.2015
ELG-Revision: Weitere Vernehmlassung
Der Bundesrat hat den seit langem erwarteten Entwurf für eine Gesamtrevision der Ergänzungsleistungen verabschiedet und Ende November 2015 in die Vernehmlassung geschickt. Politisch höchst umstritten sind die beabsichtigten Einschränkungen bezüglich des Kapitalbezugs aus beruflicher Vorsorge. Der Vorschlag enthält darüber hinaus eine Reihe von kostensenkenden Massnahmen wie etwa die Reduktion des Vermögensfreibetrags und die Reduktion des Mindestbetrags der EL zur Finanzierung der Krankenkassenprämien. Andere in die Diskussion eingebrachte Abbau-Ideen will der Bundesrat jedoch glücklicherweise nicht weiterverfolgen. Die Arbeitsgruppe Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen von Integration Handicap wird nun versuchen, so rasch wie möglich eine gemeinsame Position zu erarbeiten, welche dann den Mitglied-Organisationen noch im Februar zur Verfügung gestellt werden soll. Die Vernehmlassung läuft ebenfalls am 18.3.2016 ab. Keinen Bestandteil der ELG-Revision bildet die Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen. Dieses Geschäft ist vom Nationalrat in der Herbstsession an seine Kommission mit dem Auftrag zurückgewiesen worden, die Vorlage nun materiell zu beraten und dann dem Rat er-neut vorzulegen. Bis heute ist das Geschäft jedoch noch immer nicht in der SGK traktandiert worden.
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