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Menschen mit Behinderungen: Zu wenig zum LebenMedienmitteilung vom 15.03.2018: EL-Reform im Nationalrat

Der Nationalrat hat die EL-Reform in eine reine Sparvorlage verwandelt – entgegen der Absicht des Bundesrates, der keine Abstriche beim Leistungsniveau wollte. Die beschlossenen Kürzungsvorschläge treffen IV-Bezügerinnen und -Bezüger besonders hart. Er nimmt in Kauf, dass viele Menschen mit Behinderungen in den finanziellen Ruin getrieben werden.

Die Existenzsicherung ist in der Verfassung verankert. Dazu braucht es Ergänzungsleistungen, wenn die erste Säule nicht ausreicht. Doch dies stellt der Nationalrat mit seinen Entscheiden in Frage. Besonders hart trifft es eine grosse Anzahl von Menschen mit Behinderungen: Knapp die Hälfte der IV-Beziehenden sind auf EL angewiesen, um finanziell über die Runden zu kommen.

Besonders stossend ist der Entscheid, die Beiträge an die Mieten nur marginal zu heben. Zudem sollen die Kantone diese nach eigenem Gutdünken unterschreiten dürfen, was teilweise gar dazu führen kann, dass die Beiträge an die Mieten noch kleiner ausfallen als heute. Die sogenannten «anrechenbaren Mietzinsmaxima» richten sich heute noch nach den Preisen aus dem Jahr 2001. Die Mieten sind seither jedoch explodiert (über 20 Prozent); viele EL-Beziehende müssen sich bereits heute ihre Wohnung vom Mund absparen. Dieser Entscheid richtet sich gegen Personen, die aufgrund blindwütiger Sparwut bei anderen Sozialwerken und der Verschleppungstaktik schon jetzt am Existenzminimum leben.

Es ist ein schwacher Trost, soll die Pauschale für Personen im Rollstuhl angehoben werden. Ihre Situation ist noch dramatischer. Sie haben heute praktisch keine Möglichkeit, eine bezahlbare, rollstuhlgängige Wohnung zu finden, da es sich dabei meist um unerschwingliche Neubauten handelt.

Kinder und HeimbewohnerInnen leiden

Auch sonst beschloss die grosse Kammer zahlreiche Kürzungen zu Lasten der EL-Beziehenden, die sich gegen Menschen mit Behinderungen richten.

So sollen beispielsweise die Beiträge an Kinder von EL-Beziehenden gekürzt werden. Eine vierköpfige Familie soll 600 Franken im Monat weniger bekommen als heute, sofern der Nachwuchs unter 11 Jahre alt ist. Umso schwerwiegender: Trotz knapper Mehrheit scheiterte die Übernahme von familienergänzenden Betreuungskosten am absoluten Mehr und somit an der Ausgabenbremse. Ebenso hart trifft es Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen: Der Nationalrat will von einem Mindestbeitrag für ihre persönlichen Auslagen nichts wissen. Die Folge: Wenn sie im falschen Kanton wohnen, reicht der Beitrag nicht einmal für das Nötigste, wie z.B. Kleider oder ein Coiffeurbesuch. Ausserdem nimmt der Nationalrat Fehlanreize in Kauf, weil das Einkommen des Ehegatten zu 100 Prozent angerechnet wird.

Menschen mit Behinderungen werden in den Ruin getrieben

Dies sind nur wenige Beispiele des umfangreichen Leistungsabbaus. Der Nationalrat zerpflückt die Vorlage des Bundesrates, die sich noch ausgewogen präsentierte. Inclusion Handicap wird sich im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens dafür einsetzen, dass die Existenz von EL-Beziehenden gesichert ist. Rückmeldungen aus den Mitgliederorganisationen von Inclusion Handicap zeigen: Menschen mit Behinderungen können nicht länger verkraften, wenn die Mietzinsmaxima nicht erhöht werden. Der Ständerat muss es richten – der Nationalrat nimmt ein Scheitern der Vorlage in Kauf.