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28.06.2024 - Wichtige Geschäfte für Menschen mit Behinderungen in SGK-S
SGK-S will realen Beschäftigungsmöglichkeiten Rechnung tragen
Die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) hat heute gleich mehrere Entscheide zu Themen getroffen, die den Alltag vieler Menschen mit Behinderungen prägen. Erfreulich ist, dass die SGK-S bei der Einschätzung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Personen in der IV nicht mehr von einem fiktiven Arbeitsmarkt ausgehen will. Zudem will sie weitere Abklärungen zur Notwendigkeit einer 13. IV-Rente vornehmen. Enttäuschend ist, dass die Kommission einen Entscheid beim selbstbestimmten Wohnen von Menschen mit Behinderungen vertagt.
Medienmitteilung
26.06.2024 - Selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen
Mehr Wahlfreiheit beim Wohnen gefordert
Die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) befasst sich morgen mit dem selbstbestimmten Wohnen. Damit Menschen mit Behinderungen vermehrt in den eigenen vier Wänden wohnen können, ist die Revision des Rahmengesetzes IFEG notwendig. Mit diesem Rahmengesetz muss der Bund eine klare Orientierung schaffen und die richtigen Anreize setzen. Dass er die dafür notwendigen gesetzgeberischen Kompetenzen hat, bestätigt ein neues Gutachten der Universität Genf. Inclusion Handicap fordert die SGK-S auf, es dem Nationalrat gleich zu tun und die dringend notwendige IFEG-Revision auf den Weg zu schicken.
Medienmitteilung
21.06.2024 - BehiG-Umsetzung im öffentlichen Verkehr
ÖV-Missstand hält an – jetzt ist eine Task-Force gefordert!
Das Bundesamt für Verkehr BAV hat heute den neuen Standbericht zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Schweizer ÖV publiziert. Die Zahlen sprechen weiterhin eine deutliche Sprache: Per Ende 2023 entsprachen 540 Bahnhöfe nicht den BehiG-Vorgaben - dabei ist die zwanzigjährige Umsetzungsfrist Ende des letzten Jahres abgelaufen. Bei 323 Bahnhöfen wird der gesetzlich geforderte Umbau gemäss aktueller Planung gar erst nach 2027 durchgeführt werden können. Trotz gewisser Fortschritte im Bahnbereich geht es aus Sicht von Inclusion Handicap deutlich zu langsam vorwärts. Zudem ist der Bahnbereich nur ein Teil des Ganzen – im Bereich des öffentlichen Strassenverkehrs entsprachen Ende 2023 zwei Drittel der Bus- und Tramhaltestellen nicht den Anforderungen des BehiG. Inclusion Handicap fordert deshalb einen runden Tisch und die Bildung einer Task-Force aus Vertreter:innen von Bund, Kantonen und Gemeinden, der ÖV-Branche sowie Selbstvertreter:innen und Behindertenverbänden. Diese soll sich der Herausforderung annehmen, die volle Barrierefreiheit im ÖV bis spätestens 2030 mithilfe eines konsequenten Monitorings durchzusetzen.
Zur Medienmitteilung des BAV
14.06.2024 - Delegiertenversammlung Inclusion Handicap
Delegierte fordern umfassende BehiG-Überarbeitung
Die Delegierten von Inclusion Handicap verabschiedeten an der heutigen Delegiertenversammlung in Bern eine Resolution zur Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes. Damit fordern sie eine umfassende Überarbeitung des ernüchternden Revisionsentwurfs des Bundesrats vom Dezember 2023. Zudem wurden Nationalrat Islam Alijaj und Sabina Schwyter-Küffer neu in den Vorstand des Dachverbands gewählt und ein verbandsinterner Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention verabschiedet.
Medienmitteilung
05.06.2024 - 17. UNO-BRK-Vertragsstaatenkonferenz
Inclusion Handicap Teil der Schweizer Delegation 2024
Vertreter:innen aller Vertragsstaaten der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) treffen sich einmal jährlich am UNO-Hauptsitz in New York, um die Umsetzung der UNO-BRK zu diskutieren. Die diesjährigen Schwerpunktthemen sind: E-Accessibility Technologie und Gleichstellung, Risiko und humanitäre Notlagen sowie Zugang zur Arbeit. Auch 2024 ist Inclusion Handicap Teil der Schweizer Delegation. Ganz besonders freuen wir uns darüber, dass wir in diesem Jahr zusammen mit weiteren Organisationen einen der jeweils stattfindenden Side-Events zur Hauptkonferenz durchführen dürfen. Der Side-Event «The Rights of Persons with Disabilities in Strategic Litigation» vom Montag, 10. Juni 2024 zielt darauf ab, Organisationen von Menschen mit Behinderungen dafür zu sensibilisieren, strategische Prozessführung als Instrument zur Förderung, Entwicklung und Verankerung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung Gleichstellung von Inclusion Handicap wird dabei das Projekt «we claim» vorstellen, das Inclusion Handicap unter der Trägerschaft seiner Mitgliederorganisationen verantwortet. Olga Manfredi, Präsidentin der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, wird einen der bekanntesten Fälle von we claim, den Prozess zu den SBB-Doppelstockzügen FV-Dosto, vorstellen. Der Event kann in der Schweiz zwischen 19:15-20:30 Uhr (MEZ) per Live-Stream auf der Medienseite der UNO (UN Web TV) mitverfolgt werden – wir laden alle Interessierten in der Schweiz herzlich ein, daran teilzunehmen.
Zum Live-Stream des Events
05.06.2024 - Sommersession 2024
Lösungen zur Verbesserung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gefordert
Der Ständerat hat in seiner gestrigen Sitzung das Postulat «Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung» einstimmig angenommen. Das Postulat entstand aus der Beratung der Sozialkommission des Ständerats zur Motion Romano 21.4209, die ein Obligatorium zur Krankentaggeldversicherung verlangt. Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, aktuelle Probleme und verschiedene Lösungsmöglichkeiten für eine verbesserte Abdeckung der Lohnfortzahlungsrisiken im Krankheitsfall aufzuzeigen und diese hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile zu vergleichen. Die fehlende obligatorische Krankentaggeldversicherung ist aus Sicht von Inclusion Handicap eine problematische Lücke im sozialen Netz. Menschen mit einer Vorerkrankung wird dadurch der Einstieg oder Verbleib im Arbeitsmarkt erschwert. Inclusion Handicap befürwortet die Schaffung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung, wie sie die Motion Romano 21.4209 fordert. Dementsprechend begrüsst der Dachverband die Klärung offener Fragen und hofft, dass dies den Prozess für eine obligatorische Krankentaggeldversicherung unterstützt.
31.05.2024 - Sommersession
Schweizer Rechtsgrundlagen sollen besser auf UNO-BRK abgestimmt werden
Der Nationalrat hat in der laufenden Sommersession ein Postulat von Gabriela Suter (SP/AG) zur Verbesserung der Vereinbarkeit der Schweizer Rechtsgrundlagen mit dem Behindertengleichstellungsrecht angenommen. Der Bundesrat wird mit dem Postulat beauftragt, die Widersprüche zwischen den geltenden Rechtsgrundlagen und dem Schweizer Behindertengleichstellungsrecht zu analysieren und zu dokumentieren. Das Postulat fordert zudem die Darstellung der notwendigen Anpassungen sowie die Entwicklung eines Prüfverfahrens, mit dem die Vereinbarkeit unserer Rechtsgrundlagen mit dem Behindertengleichstellungsrecht kontinuierlich gewährleistet werden kann. In seinen Empfehlungen zuhanden der Schweiz zeigte sich der UNO-Behindertenrechtsausschuss 2022 über die mangelhafte Harmonisierung der Schweizer Rechtsgrundlagen mit der Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) besorgt. Inclusion Handicap ist über die Annahme des Postulats sehr erfreut. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz zu stärken.
Zum Postulat 22.3815 auf Curia Vista
21.05.2024 - Berufliche Integration
Bund und Arbeitgeber vereinbaren Massnahmen zur beruflichen Integration
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) haben Massnahmen zur Integration von Menschen mit gesundheitlichen Problemen beschlossen. Im Zentrum der Massnahmen steht die branchenspezifische Anpassung des ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP). Dieses Online-Instrument soll einen schrittweisen Wiedereinstieg nach einer krankheits- bzw. unfallbedingten Langzeitabsenz ermöglichen. Zudem sollen Eingliederungsmassnahmen der IV wie Früherfassung, Job-Coaching oder Anpassungen am Arbeitsplatz bei den Branchen breiter bekannt gemacht werden.
Zur Medienmitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen
16.05.2024 - Vernehmlassungsantwort
Steuerliche Pauschalabzüge für Menschen mit Behinderungen beibehalten
Gestützt auf das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wurden 2005 im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) steuerliche Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen eingeführt. Das sogenannte Kreisschreiben Nr. 11 konkretisiert diese Erleichterungen und sieht insbesondere gewisse Pauschalabzüge für Krankheits- und Unfallkosten sowie für behinderungsbedingte Kosten vor.
Nach rund 20 Jahren soll das Kreisschreiben der eidgenössischen Steuerverwaltung nun aktualisiert werden. Geplant sind unter anderem Einschränkungen bei den Pauschalabzügen. Für Inclusion Handicap ist dies nicht nachvollziehbar. In seiner Stellungnahme vom 23.4.2024 spricht sich der Dachverband daher vehement dagegen aus. Zudem hat er beantragt, an einer geplanten Anhörung vor der eidgenössischen Steuerverwaltung teilnehmen zu können.
Zur Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handicap
13.05.2024 - Ergänzungsleistungen
Bundesrat will betreutes Wohnen auch für IV-Beziehende fördern
Im Oktober 2023 hat Inclusion Handicap eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) eingereicht und mehrere Anliegen deponiert. Eines davon scheint der Bundesrat nun erfreulicherweise aufgenommen zu haben: Nach seiner Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Herbst 2024 eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten und dabei den Anspruch auf EL-Leistungen für das betreute Wohnen auch auf IV-Rentenbeziehende mit EL auszuweiten. Für Inclusion Handicap ist dies eine richtige und wichtige Kehrtwende. Ob die Botschaft auch andere vom Dachverband in seiner Stellungnahme gestellte Forderungen, so insbesondere die zwingenden Anpassungen bei den bundesrätlichen Vorschlägen für Personen mit EL in Wohngemeinschaften, berücksichtigen wird, wird sich erst in einigen Monaten zeigen. Inclusion Handicap wird den parlamentarischen Prozess nah mitverfolgen.
07.05.2024 - BGer heisst Beschwerde gegen Universität Bern gut
Etappensieg beim Zeitzuschlag für den Numerus clausus
Nach intensiver Beratung hat das Bundesgericht heute die Beschwerde von Marion Vassaux gegen die Universität Bern gutgeheissen und an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern zurückgewiesen. Die Universität hatte der jungen Frau mit Dyslexie beim Numerus clausus für das Studium der Veterinärmedizin einen Zeitzuschlag verweigert. Dies ist nicht nur ein wichtiger Etappensieg für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und für ihre Organisationen, sondern auch eine Bestätigung für den grossen Mut und das Engagement der Beschwerdeführerin, die dieses Verfahren initiiert hat.
Medienmitteilung
03.05.2024 - Erste Säule ganzheitlich betrachten
Nationalrätliche Sozialkommission sieht Bedarf für 13. IV-Rente
Nach dem klaren Volksentscheid für eine 13. AHV-Rente hat sich nun die Sozialkommission des Nationalrats für eine 13. IV-Rente ausgesprochen. Inclusion Handicap ist erfreut, dass die Kommission eine Benachteiligung von IV-Rentner:innen verhindern und die Einheit der 1. Säule der Existenzsicherung wahren will.
Medienmitteilung
18.04.2024 - Sondersession
Bilanz nach der Sondersession 2024
Mehrere Geschäfte mit Bezug zur Behindertenpolitik standen an der diesjährigen Sondersession vom 15. bis 17. April 2024 im Fokus. Gleich am ersten Tag wurde eine Chance für die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verpasst: Der Nationalrat lehnte eine Motion von Manuela Weichelt (Grüne/ZG) ab, welche die Übersetzung wichtiger politischer Informationen in Leichte Sprache forderte (Link zur Motion). Ebenfalls sollte geprüft werden, wie bestehende Informationen und Erklärvideos zu Abstimmungsvorlagen für Menschen mit geistiger Behinderung zugänglich gemacht werden könnten. Auch auf eine zweite wichtige Vorlage von Manuela Weichelt wurde nicht eingetreten: Mit der Motion «Fertig mit Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen» forderte sie einen besseren Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen durch private Dienstleistungsanbieter (Link zur Motion). Inclusion Handicap bedauert diese Entscheide und wird sich weiterhin mit grossem Engagement für ein Ende der Benachteiligungen einsetzen. Sehr erfreulich ist hingegen die Annahme des Postulats 24.3001 (Link zum Postulat). Dieses beauftragt den Bundesrat, Massnahmen für die Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu prüfen. Damit ist eine zentrale Forderung der ersten Behindertensession vom März 2023 bei der Landesregierung angekommen.
18.04.2024 - Sondersession
Schutz vor Benachteiligungen durch private Dienstleistungsanbieter bleibt ungenügend
Der Nationalrat hat in der Sondersession am 17.04.2024 die Motion 22.3740 von Manuela Weichelt abgelehnt, welche vom Bundesrat einen besseren Schutz vor Benachteiligungen durch private Dienstleistungsanbieter forderte. Für den Bundesrat ist das Ziel der Motion mit dem im Dezember 2023 in die Vernehmlassung geschickten Revisionsentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) erreicht. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist dies aber klar nicht der Fall. Zwar ist zu begrüssen, dass der Bundesrat den Diskriminierungsschutz erweitern will – die vorgeschlagenen Massnahmen sind aber ungenügend. Die folgende Problematik bleibt weiterhin bestehen: Im geltenden Recht ist der Schutz vor Diskriminierungen völlig unzureichend. Zudem beschränkt das Bundesgericht den Diskriminierungsbegriff auf Fälle, bei denen auf die Herabwürdigung oder Ausgrenzung einer Person mit Behinderungen abgezielt wird. Der BehiG-Revisionsentwurf stützt sich wiederum genau auf diesen Diskriminierungsbegriff und zementiert somit den bestehenden Misstand. Inclusion Handicap ist vom Entscheid des Nationalrates enttäuscht und wird sich im Rahmen des BehiG-Revisionsverfahrens weiterhin mit vollem Engagement gegen die bestehenden Benachteiligungen stemmen.
Zur Motion 22.3740 auf Curia Vista
18.04.2024 - Sondersession
Massnahmen für chancengleiche politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müssen geprüft werden
Das Parlament stimmt einer der zentralen Forderungen der Behindertensession zu und beauftragt den Bundesrat, Massnahmen für die Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu prüfen. Im Rahmen der Sondersession hat der Nationalrat am 17.04.2024 dem Postulat 24.3001 zugestimmt. Damit muss geprüft werden, wie eine chancengleiche und selbstbestimmte politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aussehen kann. Geklärt werden muss unter anderem auch, wie Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt werden können, aktiv in Parteien, Vereinen oder auch an Wahlkämpfen teilzunehmen. Inclusion Handicap freut sich über diesen Entscheid und gratuliert den Parlentarier*innen der Behindertensession, die vor einem Jahr zum ersten Mal im Bundeshaus getagt haben.
16.04.2024 - Vernehmlassungsantwort zum BISS
Barrierefreiheit beim neuen Gesetz BISS von Anfang an mitdenken
Mit dem neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) will der Bundesrat insbesondere durch eine sogenannte E-Sozialversicherungsplattform (E-SOP) den digitalen Datenaustausch in den Sozialversicherungen ermöglichen.
In seiner Stellungnahme begrüsst es Inclusion Handicap, dass Behördendienstleistungen in Zukunft flächendeckend digital zugänglich gemacht werden sollen. Richtig umgesetzt kann die Digitalisierung von Dienstleistungen insbesondere die Autonomie von Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung erhöhen. Damit digitale Angebote aber auch tatsächlich genutzt werden können, ist zwingend vorausgesetzt, dass sie barrierefrei und in leichter und verständlicher Sprache zur Verfügung stehen. Die notwendige Barrierefreiheit und die leichte Sprache sind daher von Beginn weg prioritär mitzudenken. Inclusion Handicap wird das Geschäft weiter verfolgen.
Zur Vernehmlassungsantwort
15.04.2024 - Vernehmlassungsantwort zur EO-Harmonisierung
Angleichung der EO-Leistungen: Inclusion Handicap schlägt Anpassungen vor
Mit der Vorlage «Angleichung der EO-Leistungen» will der Bundesrat die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) vereinheitlichen und an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Damit soll unter anderem die von Inclusion Handicap unterstützte Motion von Damian Müller 22.3608 «Betreuungsentschädigung. Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital gewährleisten und die Lücke im Vollzug schliessen» umgesetzt werden.
In seiner Stellungnahme begrüsst Inclusion Handicap die Vorschläge des Bundesrates mehrheitlich, schlägt aber bei einigen Punkten Anpassungen vor. Eine Auswahl: Aus der Sicht des Dachverbandes muss auch dann Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung bestehen, wenn ein Kind direkt nach der Geburt krankheitsbedingt länger hospitalisiert werden muss. In begründeten Fällen muss eine längere Genesungsdauer als die vom Bundesrat vorgeschlagenen 21 Tage berücksichtigt werden können.
Zur Vernehmlassungsantwort
26.03.2024 - Vernehmlassungsantwort zur BehiG-Teilrevision
Gesetzesentwurf des Bundesrats muss substanziell erweitert werden
Aktuell wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nach zwanzig Jahren erstmals revidiert. Inclusion Handicap hat heute seine Stellungnahme zur laufenden Vernehmlassung eingereicht. Für den Dachverband der Behindertenorganisationen ist klar, dass die Vorlage des Bundesrats substanziell erweitert werden muss. Will die Schweiz bei der Inklusion nicht stehen bleiben, ist ein mutigeres Gesetz gefordert.
09.03.2024 - Medizinische Gutachten in der IV
Bundesgericht schaut bei PMEDA-Gutachten genau hin
Das Bundesgericht hält in einem diese Woche veröffentlichten Urteil fest, dass bei laufenden IV-Verfahren strengere Anforderungen an die Beweiswürdigung bereits eingeholter Gutachten der Gutachterstelle PMEDA zu stellen sind. Hintergrund für diesen Entscheid ist, dass die IV gestützt auf eine Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung EKQMB aufgrund von festgestellten Qualitätsmängeln seit Anfang Oktober 2023 keine Gutachten mehr an die PMEDA vergibt. Gemäss dem Bundesgerichtsurteil reichen bereits «relativ geringe» Zweifel an den PMEDA-Gutachten aus, um eine neue Begutachtung oder im Falle eines gerichtlichen Verfahrens ein Gerichtsgutachten anzuordnen. Dass nun auch das Bundesgericht bei bereits eingeholten Gutachten der PMEDA genau hinschaut, ist erfreulich. Unverständlich sind hingegen die Äusserungen des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV vor dem Bundesgericht, wonach das im konkreten Fall eingeholte PMEDA-Gutachten grundsätzlich volle Beweiskraft hat, sowie die Haltung, dass rechtskräftig beurteilte Fälle mit PMEDA-Gutachten bestehen bleiben und nicht wiederaufgerollt werden.
07.03.2024 - IFEG-Motion in Frühjahrssession
Nationalrat spricht sich für mehr Wahlfreiheit beim Wohnen aus
Der Nationalrat spricht sich für gleiche Wahlmöglichkeiten und die dazu notwendigen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen beim Wohnen aus. Er hat eine Motion zur Revision des entsprechenden Rahmengesetzes IFEG mit 128 zu 52 Stimmen angenommen. Für Inclusion Handicap ist die Revision des IFEG ein Muss – es braucht darin einen klaren politischen Auftrag für die Förderung des selbstbestimmten Wohnens.
Medienmitteilung Inclusion Handicap
05.03.2024 - 1. Säule der Existenzsicherung
Jetzt braucht es eine 13. IV-Rente
Nach dem klaren Entscheid für eine 13. AHV-Rente sind der Bundesrat und das Parlament gefordert, die Einheit der 1. Säule in der Existenzsicherung zu wahren und IV-Rentner:innen nicht zu benachteiligen. Dafür braucht es eine 13. IV-Rente. Die 1. Säule umfasst heute Alters- und Hinterlassenenleistungen sowie Leistungen der Invalidenversicherung und die Ergänzungsleistungen. Die 1. Säule wurde bisher zurecht als Einheit behandelt. Deshalb ist es folgerichtig, dass sämtliche Leistungen der 1. Säule angehoben werden. Das bedeutet, dass nebst den Altersrenten auch die Invalidenrenten 13 Mal ausbezahlt werden müssen. Inclusion Handicap fordert den Bundesrat und das Parlament auf, dies bei der Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente zu berücksichtigen.
Medienmitteilung Inclusion Handicap
01.02.2024 - Heilpädagogik-Halbtag des VAF
VAF-Tagung vom 08. März 2024: Auf dem Weg zur Inklusion
Was hat sich durch die Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verändert? Und wieso braucht es jetzt eine Initiative zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen? Am Heilpädagogik-Halbtag der Alumni-Vereinigung des Heilpädagogischen Instituts der Universität Fribourg (VAF) vom 08. März 2024 erläutert Caroline Hess-Klein, Leiterin Gleichstellung bei Inclusion Handicap, in einem ersten Teil die Grundlagen der UNO-BRK und zeigt die Herausforderungen auf, die sich angesichts der laufenden Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) stellen. In einem zweiten Teil stellt Simone Leuenberger, EVP-Grossrätin im Kanton Bern, die Hintergründe und Ziele der Inklusions-Initiative vor.
26.01.2024 - Barrierefreiheit im ÖV
Selbstvertreter:innen lancieren Petition zur BehiG-Umsetzung im ÖV
Eine Gruppe von Privatpersonen hat am Donnerstag, 25.01.2024 die Petition «ÖV für alle!» lanciert. Auslöser dafür ist die ungenügende Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im öffentlichen Verkehr. Nach einer 20-jährigen Frist ist der ÖV vielerorts immer noch nicht autonom und spontan von Menschen mit Behinderungen nutzbar. Vor allem bei Bus- und Tramhaltestellen bestehen weiterhin gähnende Lücken. Die Petition (Link zur Petition auf Campax) fordert eine sofortige flächendeckende Umsetzung eines barrierefreien ÖVs, eine öffentliche Präsentation der weiteren Umsetzungsplanung, eine gesetzliche Verpflichtung zu dieser Planung, ein Bekenntnis dazu, dass Shuttlesysteme kein Ersatz für einen hindernisfreien ÖV sind sowie eine Entschuldigung und Entschädigung der Transportunternehmen für die verpasste Frist. Inclusion Handicap versteht den Unmut und die Forderungen der Initiant:innen. In Anbetracht der Tragweite der Missstände für Menschen mit Behinderungen sind nun rasch konkrete Taten gefordert, die im Alltag der Betroffenen so schnell wie möglich zu mehr Autonomie führen.
19.01.2024 - Kommissionsmotion zur Revision des IFEG
Mehr Wahlmöglichkeiten beim Wohnen für Menschen mit Behinderungen gefordert
Frei wählen wo und wie man wohnt – was für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, bleibt für Menschen mit Behinderungen bis heute oft ein Wunschtraum. Eine Motion der nationalrätlichen Sozialkommission will dies nun ändern. Die Motion beauftragt den Bundesrat mit der Revision des betreffenden Rahmengesetzes und fordert eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für die Regelung des Wohnens von Menschen mit Behinderungen.
Medienmitteilung