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Altersreform 2020: Unverantwortliche Beschlüsse treffen Menschen mit Behinderungen hart
Die Beschlüsse des Nationalrates zur Reform der Altersvorsorge 2020 haben für Menschen mit Behinderungen gefährliche Folgen: Die grosse Kammer verschärfte die Vorlage des Ständerates in einem unsozialen Mass.
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Reform der Altersvorsorge 2020
Das Schweizer Volk hat im September 2017 die «Reform der Altersvorsorge 2020» abgelehnt. Inclusion Handicap hatte ein «Ja» empfohlen. Die Reform tangierte auch ganz wesentlich die Ansprüche von Menschen mit Behinderun-gen. Inclusion Handicap als politischer Dachverband der Behindertenorganisation hat die Arbeiten an dieser Reform deshalb kritisch begleitet und die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in den gesetzgeberischen Prozess eingebracht. Auch wenn die Vorlage nicht zu 100 Prozent zu überzeugen vermag, sagt Inclusion Handicap nach Abwägung aller Vor- und Nachteile klar JA zur Reform der Altersvorsorge. Der Entscheid des Vorstandes fiel einstimmig.
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AHV 21
Inclusion Handicap begrüsst die allgemeine Stossrichtung der «Stabilisierung der AHV (AHV 21)». Die Vorlage hat durch die Erhöhung des Frauen-Rentenalters Mehrausgaben bei der IV zur Folge.
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News (9 Ergebnisse)
- 28.08.2019
Bundesrat präsentiert neue AHV-Vorlage
Der Bundesrat hat die Botschaft zur «Stabilisierung der AHV (AHV21)» publiziert. Die Vorlage hat auch punktuell Folgen für die IV und Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap hatte deshalb im letzten Herbst im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren Position bezogen. So hat die vorgeschlagene Erhöhung des Frauenrentenalters auch höhere Ausgaben bei der IV zur Folgen. Inclusion Handicap fordert, dass diese kompensiert werden.
Mehr lesen - 14.09.2017
Hörgeräte im AHV-Alter: Beiträge werden erhöht
Die AHV bezahlt künftig höhere Pauschalen für Rentnerinnen und Rentner, die beidseitig auf Hörgeräte angewiesen sind. Dies beschloss der Ständerat.
Mehr lesen - 07.06.2017
Hörgeräte im AHV-Alter: Nationalrat schwächt Motion ab
Der Nationalrat hat mit deutlichem Mehr eine Motion gutgeheissen, welche die AHV-Leistungen für Hörgeräte verbessern soll – allerdings mit Abstrichen. Das Geschäft geht nun wieder an den Ständerat.
Mehr lesen - 07.04.2017
Hörgeräte im AHV-Alter: Nationalratskommission schwächt Motion ab
Die SGK des Nationalrates hat eine Motion gutgeheissen, welche die AHV-Leistungen für Hörgeräte verbessern soll – allerdings mit Abstrichen.
Mehr lesen - 16.03.2017
Altersreform 2020 nach zähem Ringen unter Dach und Fach
Nach einem langen Prozess hat das Parlament der Reform bei der Altersvorsorge 2020 zugestimmt. Durchgesetzt hat sich das Ständeratsmodell, das auch für Menschen mit Behinderungen punktuell Vorteile bringt. Die Schlussabstimmung ist noch ausstehend. So sieht die nun beschlossene Reform eine Senkung des Koordinationsabzuges in der 2. Säule bei tiefen Jahreseinkommen vor. Damit profitieren insbesondere Teilzeit arbeitende Personen von einem höher versicherten Verdienst. Dazu gehören überdurchschnittlich oft Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap hatte sich dafür stark gemacht, dass neben den AHV- auch die IV-Renten um 70 Franken erhöht werden. Dieser Vorschlag wurde jedoch bereits in einer früheren Phase der parlamentarischen Verhandlung beerdigt.
Mehr lesen - 13.12.2016
Altersreform 2020: Ständerat beharrt auf seiner Position
Die kleine Kammer will die AHV-Neurenten um 70 Franken monatlich erhöhen, um damit die Senkung des Rentenumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) zu kompensieren. Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten würden von dieser Regelung erst profitieren, wenn sie das AHV-Alter erreichen. Immerhin wird der Koordinationsabzug in der 2. Säule bei kleinen Jahreseinkommen deutlich gesenkt. Auch die IV-Rentner und -Rentnerinnen profitieren so von einem höher versicherten Verdienst. Dies wurde von Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, in der vorberatenden Kommission initiiert.
Mehr lesen - 06.12.2016
Finanzielle Entschädigung für Hörgeräte auch im AHV-Alter
Personen, die im AHV-Alter erstmals ein Hörgerät benötigen, sollen den gleichen Betrag erhalten, wie IV-Bezüger und -Bezügerinnen. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion erfreulicherweise einstimmig angenommen.
Mehr lesen - 29.09.2016
Altersreform 2020: Unverantwortliche Beschlüsse treffen Menschen mit Behinderungen hart
class="">Die Beschlüsse des Nationalrates zur Reform der Altersvorsorge 2020 haben für Menschen mit Behinderungen gefährliche Folgen: Die grosse Kammer verschärfte die Vorlage des Ständerates in einem unsozialen Mass.
Mehr lesen - 19.08.2016
Reform der Altersvorsorge 2020: SGK-N foutiert sich um soziale Gerechtigkeit
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) will im Rahmen der Altersreform 2020 die Leistungen in der Altersvorsorge kürzen. Er will die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule nicht kompensieren. Die vorberatende Kommission des Ständerates wollte dies noch mit einer Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken ausgleichen. Auch von finanziellen Entlastungen für kleine Einkommen will die SGK-N nichts wissen. Somit verkommt die Vorlage zu einer Sparübung, bei der die soziale Gerechtigkeit auf der Strecke bleibt. Die Altersreform 2020 ist auch für Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen von zentraler Bedeutung, unter anderem weil die berufliche Vorsorge auch bezüglich Invalidenleistungen festgelegt wird. Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten beziehen häufig nur eine minimale Rente aus den Pensionskassen, weshalb sie auf faire Leistungen der IV angewiesen sind. Deshalb kann sich Inclusion Handicap mit der Senkung des Mindestumwandlungssatzes nur einverstanden erklären, wenn das Gesamtniveau der Renten erhalten bleibt. Die Kompensation in Form der 70 Franken muss auch den Bezüger und Bezügerinnen der IV zugutekommen. Schon jetzt müssen sie sehr oft Ergänzungsleistungen beantragen. Inclusion Handicap fordert, dass das Parlament eine sozial verträgliche Altersreform beschliesst, mit der auch Menschen mit Behinderungen faire Leistungen erhalten. Die Schweiz ist gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verpflichtet, den Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard zu gewähren.
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