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Redaktionelle Seiten (20 Ergebnisse)
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Handlungsbedarf erkannt, mehr Engagement zwingend nötig
Der Bundesrat hat heute einen Zwischenbericht zur Behindertenpolitik zur Kenntnis genommen und veröffentlicht. Inclusion Handicap begrüsst einerseits, dass er den Handlungsbedarf anerkennt. Andererseits ist mehr Engagement und ein rascheres Vorgehen erforderlich: «Es geht in der Schweiz um 1,6 Millionen Menschen mit Behinderungen. Viele von ihnen werden in ihrem Alltag in ganz verschiedenen Formen und in unterschiedlichen Lebensbereichen benachteiligt », sagt Verena Kuonen, Vize-Präsidentin von Inclusion Handicap.
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Umsetzungsstau auf allen Ebenen
Der Bundesrat hat heute Rechenschaft zum Stand der Umsetzung der UNO- Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) abgelegt. Die Ergebnisse im Initialstaatenbericht sind stellenweise ernüchternd. «Ein selbstbestimmtes Leben ist für viele Menschen mit Behinderungen noch in weiter Ferne», sagt Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin von Inclusion Handicap. «Sie begegnen jeden Tag zahlreichen Hindernissen.»
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Diskriminierung: Handlungsbedarf erkannt, Massnahmen mutlos
Menschen mit Behinderungen erleben jeden Tag unterschiedliche Formen von Diskriminierungen. Der Diskriminierungsschutz ist lückenhaft, wie ein heute vom Bundesrat veröffentlichter Bericht bestätigt. Ein wirksamer Diskriminierungsschutz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
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Ein Meilenstein für Menschen mit Behinderungen
Inclusion Handicap hat heute in Bern seine Delegiertenversammlung abgehalten. Haupttraktandum war der erste Schattenbericht zur UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), der von den Delegierten verabschiedet wurde. «Dieser Bericht ist eine einzigartige Errungenschaft. Er zeigt erstmals den umfassenden Handlungsbedarf auf, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben können», resümiert Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap. «Er ist das Resultat grosser Arbeit, die hinter uns liegt – vor allem aber auch eine Verpflichtung und Motivation für die grosse Arbeit, die vor uns liegt.» Ausserdem wurden an der DV zwei vakanten Sitze im Vorstand neu besetzt.
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Agenda 2030: Massnahmen der Schweiz reichen nicht aus
Die interdepartementale «Arbeitsgruppe Agenda 2030» des Bundes hat Massnahmen vorgeschlagen, wie die Agenda 2030 der UNO in der Schweiz umgesetzt werden soll. In einer Konsultation hat Inclusion Handicap darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Menschen mit Behinderungen noch viel Entwicklungsbedarf besteht.
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Menschen mit Behinderungen wollen mitreden
Menschen mit Behinderungen wollen von den Behörden direkt einbezogen werden, wenn es um ihre Rechte geht. Da dies nicht garantiert ist, wendet sich Nationalrat und Pro-Infirmis-Vize-Präsident Christian Lohr mit einer Interpellation an den Bundesrat. Pascale Bruderer, Ständerätin und Präsidentin von Inclusion Handicap hat zwei Vorstösse zur Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und bei den Dienstleistungen Privater eingereicht. Mit diesen parlamentarischen Eingaben soll die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vorangetrieben werden.
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Einbezug der Behindertenorganisationen nicht zufriedenstellend
Die Behörden müssen gemäss Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) die Betroffenen und ihre Organisationen miteinbeziehen, wenn es ihre Belange betrifft. Die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von Nationalrat Christian Lohr ist nicht zufriedenstellend, denn der Einbezug erfolgt in der Schweiz keineswegs systematisch.
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Schweizer Kandidatur für UNO-Ausschuss: Endspurt in der Wahlkampagne
Mit Markus Schefer, Prof. für öffentliches Recht an der Universität Basel, stellt sich am 12. Juni 2018 ein Schweizer zur Wahl in den UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. An der Seite des Aussendepartements (EDA) unterstützte Inclusion Handicap ihn in den vergangenen 11 Monaten in der Wahlkampagne.
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Inclusion Handicap erfreut über Wahl von Markus Schefer
Mit Markus Schefer, Prof. für öffentliches Recht an der Universität Basel, ist heute in New York ein Schweizer in den UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt worden. Inclusion Handicap hatte ihn an der Seite des Eidg. Aussendepartementes (EDA) in der Wahlkampagne unterstützt. «Wir erhoffen uns eine Signalwirkung für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in der Schweiz», sagt Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung Gleichstellung von Inclusion Handicap.
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21. Session des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Bis am 5. April tagt der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf. Die 21. Session kann auf dem Web-TV der UNO live verfolgt werden. Inclusion Handicap bereitet vor Ort das Prüfungsverfahren der Schweiz vor.
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12. Vertragsstaatenkonferenz zur UNO-BRK in New York
Inclusion Handicap war Teil der Schweizer Delegation bei der 12. Vertragsstaaten-Konferenz der UNO zur Behindertenrechtskonvention (BRK) in New York (11-13. Juni). Vertreterinnen und Vertreter aller Vertragsstaatentreffen treffen sich einmal jährlich am UNO-Hauptsitz, um die Umsetzung der Konvention zu diskutieren. Die Schwerpunktthemen in diesem Jahr: Digitale Inklusion, Gesundheit sowie Zugang zu Kultur und Sport.
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Die Schweiz behindert: Wir sagen wo und wie
Benachteiligungen am Arbeitsplatz, kein Besuch der Regelschule oder keinen Zugang zu Online-Dienstleistungen – viele Menschen mit Behinderungen können kein selbstbestimmtes Leben führen. Dies zeigt der Schattenbericht zur UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) auf, den Inclusion Handicap und seine 25 Mitgliederorganisationen heute in Genf dem zuständigen UNO-Komitee übergaben. «Es gibt noch viel zu tun, bis die Konvention umgesetzt ist», sagte Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, an der Medienkonferenz. Die Ständerätin und Nationalrat Christian Lohr, Vize-Präsident von Pro Infirmis, kündigten politische Vorstösse an.
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Behindertenrechtskonvention (BRK)
Die UNO Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO Generalversammlung verabschiedet. In der Schweiz ist sie seit 2014 in Kraft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich durch die UN-BRK zu einer inklusiven Gesellschaft.
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Gewalt an Menschen mit Behinderungen soll untersucht werden
Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich oft von Gewalt betroffen. Das zeigen Studien aus dem In- und Ausland. Der Bundesrat soll nun dieser Problematik näher auf den Grund gehen und einen Bericht vorlegen: Der Nationalrat hat am 25. September das Postulat «Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz» angenommen.
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Behindertenpolitik
Inclusion Handicap setzt sich für eine kohärente, nationale Behindertenpolitik ein, die die UNO-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzt. Der Bericht des Bundesrates vom 9. Mai 2018 ist wegweisend.
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Bundesrat fürchtet sich vor dem BRK-Ausschuss – Türe noch nicht zu
Der Bundesrat will die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) vorderhand nicht stärken. Er empfiehlt eine Motion, die die Ratifizierung des Fakultativprotokolls verlangt, zur Ablehnung. Er wolle zunächst die Folgen davon besser einschätzen können, hiess es. Inclusion Handicap hat kein Verständnis für diese Haltung.
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Das Fakultativprotokoll treibt die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention voran
Eine Motion verlangt, dass die Schweiz das Fakultativprotokoll zur UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifiziert. Dies hätte insbesondere zur Folge, dass Personen mit Behinderungen bei einem Verstoss gegen die BRK mittels Individualbeschwerde an den UNO-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen gelangen können. Inclusion Handicap unterstützt den Vorstoss: Das Fakultativprotokoll fördert die konsequente Umsetzung der BRK.
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UNO-Ausschuss publiziert «List of Issues» zur BRK
Das Verfahren zur Überprüfung der Schweiz betreffend der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) wurde eröffnet: Der zuständige UNO-Ausschuss in Genf hat heute die sogenannte List of Issues veröffentlicht. Darin werden diejenigen Fragen formuliert, die der Bund und die Kantone bis Herbst 2020 beantworten müssen. Inclusion Handicap hat sich an diesem Prozess beteiligt.
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Basel-Stadt schreitet voran – übrige Kantone müssen nachziehen
Basel-Stadt hat als erster Kanton überhaupt ein griffiges Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Inclusion Handicap ist darüber erfreut und hofft, dass der Basler Beschluss schweizweite Signalwirkung hat und die übrigen Kantone nachziehen. Die Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention (BRK), zu der sich die Schweiz verpflichtet hat, erfordert zahlreiche Massnahmen auch auf kantonaler Ebene.
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Staatenbericht
Im Initialstaatenbericht zur UNO-BRK legt der Bundesrat Rechenschaft über die Umsetzung zur UNO-BRK aus Sicht der Behörden ab. Er bleibt dabei auf der gesetzgeberischen Ebene und lässt dabei die Umsetzung zu grossen Teilen ausser Acht. Inclusion Handicap verfasste eine kritische Würdigung, die dem Initialstaatenbericht angehängt ist.
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News (23 Ergebnisse)
- 19.06.2020
Menschen mit Behinderungen sollen in humanitären Notlagen besser unterstützt werden
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Schweiz die «Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe» unterzeichnen soll.
Mehr lesen - 29.04.2020
BRK: Überprüfung der Schweiz im März 2021
Der UNO-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen wird die Schweiz im März 2021 überprüfen. Wegen der Corona-Pandemie wurde die 23. Session, die für diesjährigen Frühling geplant gewesen war, verschoben. Sie findet nun im August/September 2020 statt, weshalb auch die Überprüfung der Schweiz (ursprünglich im August 20 vorgesehen) nach hinten gerückt ist.
Mehr lesen - 06.03.2020
Session des UNO-Komitees verschoben – Überprüfung der Schweiz wahrscheinlich auch
Die für März geplante Session des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist verschoben worden. Dies dürfte auch Folgen für den Fahrplan zur Überprüfung der Schweiz haben: Diese war für die Session vom 17. August bis 11. September vorgesehen. Wahrscheinlich wird diese nun auf März 2021 verschoben.
Mehr lesen - 22.08.2019
Prüfverfahren UNO-BRK: Inclusion Handicap reicht Eingabe zur «List of Issue» ein
Inclusion Handicap hat am 22. August beim UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Eingabe im Hinblick auf die «List of Issues» eingereicht. Der Dachverband der Behindertenorganisationen benennt die wichtigsten Missstände aus Sicht der Menschen mit Behinderungen, die bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) vorhanden sind.
Mehr lesen - 21.08.2019
Bundesrat prüft Anerkennung der Gebärdensprache
Der Bundesrat will einen Bericht verfassen, dass die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache prüft. Er empfiehlt die Annahme mehrerer gleichlautenden Postulate, die nun vom Nationalrat überwiesen werden sollten.
Mehr lesen - 17.10.2018
Menschen mit Autismus sollen besser in Schule und Arbeitswelt integriert werden
Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung sollen eine Schule absolvieren und einen Beruf erlernen können. Der Bundesrat hat einen Bericht verabschiedet, der dazu verschiedene Massnahmen vorsieht. Im Zentrum stehen eine kontinuierliche Begleitung sowie eine frühzeitige, korrekte Diagnose.
Mehr lesen - 03.09.2018
Behindertenkonferenz fordert Aktionsplan im Kanton Zürich
Die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) erfordert auch Massnahmen auf kantonaler Ebene. Die Behindertenkonferenz Zürich hat eine Studie veröffentlicht, die den Handlungsbedarf in ihrem Kanton festgestellt hat. Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass bezüglich der Rechte von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich etliche Lücken bestehen.
Mehr lesen - 13.04.2018
Nationalrätliche Kommission sagt Nein zur Anti-Menschenrechtsinitiative und zum Gegenentwurf
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates empfiehlt die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» zur Ablehnung. Auch der bereits im Ständerat verworfene Gegenentwurf fand in der Kommission keine Mehrheit. Der NGO-Zusammenschluss Schutzfaktor M, zu dem auch Inclusion Handicap gehört, begrüsst diese klare Haltung gegenüber der radikalen Initiative.
Mehr lesen - 13.03.2018
Ständerat sagt Nein zur Anti-Menschenrechtsinitiative
Der Ständerat sagt erfreulicherweise ganz klar Nein zur Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter». Auch ein Gegenvorschlag blieb in der kleinen Kammer ohne Chance. Das ist sehr erfreulich, denn ein solcher hätte diesem Frontalangriff auf die Menschenrechte einen Anstrich der Legitimität verliehen, den die Initiative nicht verdient. Die Initiative ist für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung, da bei einer Annahme die Verpflichtungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention untergraben werden können.
Mehr lesen - 06.12.2017
Behindertenpolitik: Kantone und Gemeinden ebenfalls in die Pflicht nehmen
Die Behindertenkonferenzen der Schweiz haben in einer Resolution dazu aufgerufen, dass sich Bund, Kantone und Gemeinden verstärkt für eine kohärente Behindertenpolitik einsetzen. Die Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention (UNO-BRK) geht nicht ohne Kantone: Bildung, Regionalverkehr oder bauliche Vorgaben fallen in deren Kompetenzbereich. Der Stand der Umsetzung oder dessen Ausgestaltung ist deshalb von Kanton zu Kanton unterschiedlich Die regionalen Behindertenkonferenzen bzw. in der Romandie die «Forums handicap régionaux» fordern ein koordiniertes Vorgehen auf allen Staatsebenen.
Mehr lesen - 29.11.2017
Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen: Ständerat verabschiedet Postulat
Der Bundesrat muss prüfen, wie die Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bei Ausübung der politischen Rechte abgebaut werden können. Inclusion Handicap hatte sich für die Annahme des Postulates eingesetzt.
Mehr lesen - 29.09.2017
Behinderung als Armutsrisiko – Tendenz steigend
Menschen mit Behinderungen sind einem deutlich höheren Armutsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen. Dies widerspricht der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Alarmierend ist insbesondere, dass die Tendenz zunimmt. Nationalrätin Silvia Schenker hat deshalb eine Interpellation eingereicht.
Mehr lesen - 25.09.2017
Notfallschutzverordnung: Kein Lerneffekt beim UVEK
Die Totalrevision der Notfallschutzverordnung (NFSV) vernachlässigt erneut die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap hat in seiner Vernehmlassungsantwort diesen Umstand wiederholt gerügt.
Mehr lesen - 05.07.2017
Der Bundesrat übernimmt Verantwortung für die Menschenrechte
Der Bundesrat kommt in seiner Botschaft zur Anti-Menschenrechtsinitative der SVP zu einem klaren Schluss: Die Annahme der Initiative würde den Menschenrechtsschutz gefährden, zu einer grossen Rechtsunsicherheit führen und der Schweiz massiv schaden. Die NGO-Koalition Schutzfaktor M engagiert sich seit 2014 gegen diesen Angriff auf die Menschenrechte. Die 100 Partnerorganisationen von Schutzfaktor M begrüssen die klare Ablehnung des Bundesrates und auch, dass die Botschaft keinen Gegenentwurf vorsieht. Die Initiative ist für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung, da bei einer Annahme die Verpflichtungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention untergraben werden können.
Mehr lesen - 27.06.2017
«Die UNO-BRK und die Notwendigkeit einer Behindertenpolitik» - Tagung Behindertengleichstellungsrecht 2017 in Basel
Wie weiter mit der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in der Schweiz? Es braucht einen konkreten politischen Plan. Damit setzten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der alljährliche Tagung in Basel auseinander. Diese wurde von Inclusion Handicap, der Juristischen Fakultät der Universität Basel und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen veranstaltet.
Mehr lesen - 20.06.2017
Nationale Kommission zur Verhütung von Folter: Handlungsbedarf in psychiatrischen Einrichtungen
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sieht besonderen Handlungsbedarf bei psychiatrischen Einrichtungen. Dies geht aus ihrem Tätigkeitsbericht hervor. Problematisch sind namentlich die Zwangseinweisungen oder die Verabreichung von Medikamenten ohne Zustimmung der Patientinnen und Patienten. Zwangsmassnahmen gegen den Willen der betroffenen Person sind ein schwerwiegender Eingriff gegen die Freiheit der Person, was die UNO-Behindertenrechtskonvention (Art. 14) verbietet.
Mehr lesen - 15.03.2017
Kein Aktionsplan gegen Diskriminierung
Der Nationalrat will leider nichts von einem Aktionsplan für den Schutz vor Diskriminierung wissen. Inclusion Handicap begrüsste den Vorstoss der Rechtskommission des Nationalrats sehr.
Mehr lesen - 22.02.2017
Stellungnahme gegen die Anti-Menschenrechtsinitiative
Zahlreiche Professoren der Universität Zürich haben am Februar in einer Stellungnahme die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» scharf kritisiert. Die am 12. August eingereichte Initiative ist für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung, da bei einer Annahme die Verpflichtungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention untergraben werden können. Sie stelle die Menschenrechte grundsätzlich in Frage, gefährde die Integration der Schweiz in die internationale Ordnung und sei ausserdem laienhaft formuliert, so die Professoren.
Mehr lesen - 09.11.2016
Wichtiger Grundsatzentscheid des Bundesrates zur Anti-Menschenrechtsinitiative
Die Kampagne «Schutzfaktor M - Menschenechte schützen uns» begrüsst die klare Position des Bundesrates gegen die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter». Der Bundesrat übernimmt damit Verantwortung für die Menschenrechte im Sinne des gleichnamigen Appells der Koalition Schutzfaktor M, der auch Inclusion Handicap angehört
Mehr lesen - 05.09.2016
16. Session des UNO-Ausschusses: Zwei allgemeine Bemerkungen vorgestellt und einige Überprüfungen von Staatenberichten
Der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Ende August zu seiner 16. Session getroffen: Er erliess zwei neue allgemeine Bemerkungen («General Comments») zum Recht auf inklusive Bildung sowie zu Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Zudem bewertete er zahlreiche Staatenberichte, unter anderem derjenige von Italien. Allgemeine Bemerkungen bzw. «General Comments» sind Konkretisierung einzelner Artikel von Menschenrechtskonventionen. Sie dienen den Staaten als Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung und dem zuständigen UNO-Ausschuss als Massstab zur Bewertung der Umsetzung in den Staaten. An seiner 16. Session stellte der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der über die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) wacht, Entwürfe von Allgemeinen Bemerkungen zum Recht auf inklusive Bildung (Art. 24) sowie zu Frauen und Mädchen mit Behinderungen (Art. 6) vor. Die Bildung ist in zahlreichen Ländern ein grosses Sorgenkind: Neben dem politischen Willen fehlt es den zuständigen Behörden oft an Wissen. Besonders stark betroffen sind Menschen mit geistigen oder mehrfachen Beeinträchtigungen, die in einer Institution leben. Die Allgemeine Bestimmung zu Artikel 6 fokussiert auf den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, sowie auf deren Zugang zu sexual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen bzw. Aufklärung. Der UNO-Ausschuss beurteilte unter anderem die Umsetzung der UNO-BRK in Italien, wobei er zahlreiche Punkte kritisierte. So fehlen ganz grundsätzlich ein Plan, wie die UNO-BRK auf Gesetzesebene umgesetzt werden soll, allgemein gültige Standards zur Zugänglichkeit zu öffentlichen Dienstleistungen oder Gebärdensprachdolmetscher in öffentlichen Schulen. Allgemeine Bestimmungen der UNO-BRK auf der Website der UNO (Englisch)
Mehr lesen - 12.08.2016
Rote Karte gegen Anti-Menschenrechtsinitiative
class="">Heute wird die Volksinitiatve «Schweizer Recht statt fremde Richter», die auf die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abzielt, eingereicht. Die Annahme der Anti-Menschenrechtsinitiative hätte auch für Menschen mit Behinderungen verheerende Folgen. Bei einer Kündigung der EMRK gäbe es keine Möglichkeit mehr ein Bundesgerichtsurteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterzuziehen. Das EGMR ist gerade auch in Fällen von Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung eine wichtige Instanz. Zudem würde auch die UNO-BRK in Frage gestellt. Schutzfaktor M, eine Koalition von 73 zivilgesellschaftlichen Organisationen, zu denen auch Inclusion Handicap gehört, zeigt zum Zeitpunkt der Einreichung der Anti-Menschenrechtsinitiative die rote Karte. Wir als Partnerorganisation unterstützen die Aktion.
Mehr lesen - 29.06.2016
Initialstaatenbericht des Bundesrates zur UNO-BRK: Umsetzungsstau auf allen Ebenen
class="">Der Bundesrat hat heute Rechenschaft zum Stand der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) abgelegt. Die Ergebnisse im Initialstaatenbericht sind stellenweise ernüchternd. «Ein selbstbestimmtes Leben ist für viele Menschen mit Behinderungen noch in weiter Ferne», sagt Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin von Inclusion Handicap. «Sie begegnen jeden Tag zahlreichen Hindernissen.»
Mehr lesen - 03.12.2015
Appell der Bundespräsidentin zum Int. Tag der Menschen mit Behinderungen
In der ganzen Schweiz haben am 3. Dezember zahlreiche Anlässe stattgefunden: Diskussionsrunden, Strassenaktionen oder Konzerte. Das Motto lautete in diesem Jahr «Aktiv im Arbeitsleben – auch mit Behinderungen» Noch immer sind zahlreiche Menschen mit Behinderungen Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt. Der Beschäftigungsanteil ist im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich kleiner. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga appelliert an mehr Chancengleichheit. «Machen Sie sich Gedanken über Ihr Arbeitsumfeld und über den Platz, den die Betroffenen darin haben. Fragen Sie sich kritisch: Was kann ich tun, damit Menschen mit Behinderung ganz selbstverständlich in die Arbeitswelt einbezogen werden?», fordert sie in ihrem Appell zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen.
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