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Die 15 Beschwerdepunkte im Dosto-Verfahren

Inclusion Handicap hatte im Januar 2018 Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung des neuen Dosto-Zuges eingereicht. Der politische Dachverband macht 15 Verstösse gegen das Behindertengleichstellungsgesetz geltend. In vier Punkten konnte er sich mit den SBB einigen. Von den verbleibenden 11 Rechtsbegehren zieht Inclusion Handicap 9 an das Bundesgericht weiter. Hier der Überblick über sämtliche Rechtsbegehren.

  1. Die Ein-/Ausstiegsplattform sei so abzuändern, dass Menschen im Rollstuhl den Zug selbständig und mit eigener Kraft verlassen können. Die Neigung der Rampe ist zu steil.
  2. Die Einstiegskanten in der Höhe von 4.5 cm sollen abgerundet oder abgeschrägt werden, damit Personen im Rollstuhl weniger Kraft und Drehmoment benötigen, um die Einstiegsschwelle zu überwinden.
  3. Der Handlauf bei der Treppe zwischen erstem und zweiten Stock soll verlängert und mit der Haltestange der Eingangstüre verbunden werden. Dies ist nötig für eine sichere Benützung der Treppe von blinden, seh- und gehbehinderten Passagieren.
  4. Bei der Ein-/Ausstiegsplattform soll mindestens eine zusätzliche Türöffnungstaste angebracht werden, die für Menschen im Rollstuhl erreichbar ist. Aktuell ist sie zu hoch platziert. Eine reguläre Türöffnungstaste soll am gleichen Ort beizubehalten, damit sie von Menschen mit einer Sehbehinderung aufgefunden werden kann.
  5. Die Türöffnungstaste auf der Aussenseite der Fahrzeugtüren soll mit einem Kontrastfeld von mindestens 20 mal 20 cm deutlicher zu kennzeichnen, damit sie auch von Menschen mit einer Sehbehinderung sicher aufgefunden werden kann.
  6. Bei den Türöffnungstasten aussen sollen akustische Findesignale eingebaut werden, dass das Signal stets aus 2 m Distanz gut wahrnehmbar ist. So können Menschen mit einer Sehbehinderung die Fahrzeugtüren akustisch lokalisieren und ihre Öffnung sicher betätigen können.
  7. In den Wagenübergängen der 1. Klasse fehlen Haltegriffe. Diese sind nötig für die Sicherheit vieler Menschen mit einer Geh- und Sehbehinderung.
  8. Die Blendwirkung der Beleuchtung in den Sitzbereichen soll reduziert werden, dass der Zugang von Menschen mit einer Sehbehinderung zu den Reiseinformationen sichergestellt ist, sowie Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Beleuchtung nicht beeinträchtigt werden.
  9. Die zu starke Spiegelbeleuchtung in allen WCs gefährdet die selbstständige Benutzung der WC von Personen mit einer Sehbehinderung. Bei den Fahrzeugmonitoren seien entspiegelte Abdeckungen zu verwenden, damit Reiseinformationen auch für Menschen mit einer Sehbehinderung zugänglich sind.

Zudem wird Inclusion Handicap die Parteientschädigung von insgesamt rund 250'000 Fr. vor Bundesgericht anfechten.


Nicht an das Bundesgericht weitergezogen: Zwei Rechtsbegehren

  • Im Oberdeck sollen die Gepäckgestelle versetzt werden, damit sich auch blinde und sehbehinderte Passagiere im Zug sicher fortbewegen können.
  • Dasselbe gilt für einen Teil von Haltestangen in den Wagenübergängen: Sie sollen in Richtung der Mittelachse versetzt werden, dass sie von Menschen mit einer Sehbehinderung beim Betreten des Wagenübergangs gesehen und sicher umgriffen werden können,

Einigung bei 4 Punkten

In folgenden vier Punkten konnten sich die SBB und Inclusion Handicap einigen. Die SBB setzen Behig-gerechte Massnahmen um:

  1. Grössere Piktogramme zur Kennzeichnung der Vorrangsitze für Menschen mit einer Behinderung
  2. Ein durchgängig taktiles Leitsystem durch den Zug, d.h. blinde Reisende können sich durch den Tastsinn orientieren und fortbewegen.
  3. Monitore werden entspiegelt, damit die Kundeninformationen besser erkannt werden. Dies ist insbesondere für Passagiere mit einer Hörbehinderung zentral.
  4. Kontrastreiche Bodenleisten zwischen den Wägen helfen, die Stolpergefahr von Personen mit einer Sehbehinderung zu reduzieren.