Sprunglinks

Navigation

Inhalt

SBB tragen das Risiko – Noch kein inhaltlicher EntscheidMedienmitteilung vom 7.3.2018 zur Dosto-Beschwerde (Zweite Zwischenverfügung des BVG)

Inclusion Handicap hat die zweite Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung der neuen Dosto-Züge der SBB zur Kenntnis genommen. Das BVGer hat entschieden, dass die aufschiebende Wirkung bei allen Zügen entzogen wird. Es gilt festzuhalten: Die von Inclusion Handicap vorgebrachten 15 Mängel sind NICHT Bestandteil dieses Zwischenentscheides. Noch ist nicht entschieden, ob die neuen Züge dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen. Das Risiko von späteren Anpassungen der fertiggebauten Züge tragen die SBB.

In der ersten Zwischenverfügung vom 16. Februar 2018 hatte das BVGer entschieden, dass die sechs, bereits fertiggestellten Züge bis Ende November zu Testzwecken rollen dürfen. Nun entschied es einzig darüber, dass alle Züge befristet verkehren dürfen.

Das Gericht hielt ausdrücklich fest, dass es nicht über den Inhalt der von Inclusion Handicap vorgebrachten Mängel urteilte; der aktuelle Zwischenentscheid sei nicht «präjudiziell». Falls das Gericht im Hauptverfahren zum Schluss kommt, die Züge entsprechen nicht dem BehiG, dürfen die FV-Dosto nicht verkehren.

Ebenso kommt klar zum Ausdruck, dass die SBB vollumfänglich das finanzielle Risiko tragen. Das Argument, die Anpassungen der bereits gebauten Züge kämen zu teuer, wird nicht stechen.

Vier von 15 Mängel werden behoben

Inclusion Handicap kritisiert insgesamt 15 Punkte, die es Menschen mit Behinderungen verunmöglichen, den neuen Dosto-Zug selbstständig und sicher zu nutzen. Dies verlangt jedoch das BehiG. Die SBB haben bereits bei vier Mängeln eingelenkt und angekündigt, diese zu beheben.

Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen um 40 Jahren vertagen?

Werden die Züge so in Betrieb genommen, wie sie momentan konstruiert sind, wird die Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen um weitere 40 Jahre nicht berücksichtigt. Denn die Dosto-Züge werden bis 2060 rollen.

Zahlreiche Menschen mit Behinderungen sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen: Sie erreichen dank zugänglichen Zügen und Bussen ihren Arbeitsplatz, können Familienmitglieder besuchen, Freunde treffen, einkaufen gehen oder Kultur- und Sportanlässe besuchen. Oder anders ausgedrückt: Ein hindernisfrei zugänglicher ÖV erlaubt Menschen mit Behinderungen, an der Gesellschaft teilzunehmen, was einem grossen volkswirtschaftlichen Nutzen und sozialen Bedürfnis entspricht.

Auskunft:

Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap
, 076 428 96 94