Sozialkommission des Nationalrats fordert mehr Leistungen für das betreute WohnenErgänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen
Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich heute erfreulicherweise relativ klar für die Vorlage zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) und somit für neue Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause ausgesprochen. Zentrales Anliegen der Vorlage ist es, die Autonomie von älteren Menschen und IV-Bezüger:innen mit EL zu stärken und das Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Inclusion Handicap begrüsst, dass die SGK-N in gewissen Punkten weitergehen will als der Bundesrat. So soll die Betreuung zu Hause auch psychosoziale Aspekte und nicht ausschliesslich körperliche Einschränkungen berücksichtigen. Allerdings reicht der dafür vorgeschlagene Mindestbetrag aus Sicht von Inclusion Handicap nicht aus. Auch beim Zuschlag für die Miete einer Wohnung mit einem zusätzlichen Zimmer für eine Nachtassistenz braucht es weiterhin einen höheren Ansatz als vorgeschlagen.
Erfreulich ist hingegen, dass sich die Kommission dafür ausspricht, den Zuschlag an alle Bezüger:innen auszurichten, wenn im gleichen Haushalt mehrere Nachtassistenzpersonen notwendig sind. Weiter soll der Zuschlag für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung bei Wohngemeinschaften mit mehreren Personen mit Rollstuhl nicht nur einmal, sondern zweimal pro Haushalt möglich sein. Inclusion Handicap befürwortet die Empfehlungen der SGK-N überwiegend und zählt darauf, dass der Nationalrat in der Wintersession das autonome Wohnen ebenso hoch gewichtet.