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Kapazitäten des EBGB müssen ausgebaut werdenMedienmitteilung vom 4. Oktober 2016: Kürzungen beim Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)

Die Kapazitäten beim Eidgenössischen Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (EBGB) müssen aus-, und nicht abgebaut werden. Der Bundesrat torpediert mit den angestrebten Kürzungen seine eigene Strategie. Inclusion Handicap fordert das Parlament für die Budgetdebatte in der Wintersession auf, genügend Mittel für die Umsetzung der Nationalen Behindertenpolitik zur Verfügung zu stellen.

Es ist ein absurder Zeitpunkt, bei dem der Bundesrat beim EBGB sparen will. Der politische Auftrag verlangt einen Ausbau der Kapazitäten. «Die Mittel des EBGB sind schon jetzt viel zu knapp, um den Auftrag auszuführen», sagt Pascale Bruderer, die Präsidentin von Inclusion Handicap. Die Kapazitäten müssen aus folgenden Gründen gestärkt werden: Das EBGB ist für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) zuständig. Wie dessen Evaluation gezeigt hat, gibt es hier umfassenden Handlungsbedarf: Von einer Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen ist die Schweiz noch weit weg. Mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) hat die Bedeutung des EBGB stark zugenommen. Als staatliche Anlaufstelle hat es eine wichtige Koordinationsaufgabe inne, damit die UNO-BRK auf allen politischen Ebenen durchgesetzt wird. Der Bund hat den politischen Auftrag, eine Nationale Behindertenpolitik zu entwickeln. Diese soll eine Strategie entwickeln, wie die UNO-BRK umgesetzt werden kann. Das EBGB koordiniert diesen Prozess. «Die Aufgaben des EBGB werden ausgebaut. Somit müssten auch die Kapazitäten erweitert werden», fordert Bruderer. «Es wäre unverantwortlich, jetzt sogar noch auf Kosten der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu sparen.»

Bis zur Gleichstellung noch ein weiter Weg

Medienmitteilung In der Evaluation des BehiG vom Dezember 2015 und im Initialstaatenbericht zur UNO-BRK hat der Bund unter anderem erkannt, dass es eine bessere Koordination der diversen Akteure und Instrumente braucht. So können die eingesetzten Mittel wirkungsvoller genutzt werden. Eine Stärkung des EBGB würde sich langfristig also lohnen. Die Berichte bestätigen, dass Menschen mit Behinderungen in zahlreichen Lebensbereichen benachteiligt werden. Dies gilt es nun auch konsequent und rasch zu ändern. Mit kurzsichtigen Sparmassnahmen wird dies nicht möglich sein.

Auskunft:

Medienmitteilung Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher marc.moser@inclusion-handicap.ch / 076 428 96 94