Grünes Licht für die Entlastung von Familien mit schwer pflegebedürftigen KindernMedienmitteilung vom 08. Juli 2016: Intensivpflegezuschlag in der SGK-N
Heute hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates über die Entlastung von Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern beraten. Procap Schweiz und Inclusion Handicap begrüssen, dass mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Intensivpflegezuschlags endlich eine Verbesserung der schwierigen Lage dieser Familien in Sichtweite ist.
Eltern, die ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen, sind sehr stark gefordert, insbesondere solche mit Kleinkindern. Nicht wenige Familien reduzieren ihre Stellenprozente, damit ihre Kinder nicht in einem Heim gepflegt werden müssen. Viele stossen an ihre finanziellen Grenzen, denn die heutigen Leistungen der Sozialversicherungen reichen nicht aus, den zusätzlichen Pflegeaufwand zu kompensieren. Dass eine Entlastung dieser Familien dringlich ist, hat heute nun auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) eingesehen: Sie befürwortet erfreulicherweise ohne Gegenstimme eine Erhöhung des Intensivpflegezuschlags. Eltern, die ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen, sollen über mehr Mittel verfügen, die sie für Entlastungsmassnahmen oder ungedeckte behinderungsbedingte Ausgaben einsetzen können.
Das Anliegen geht auf eine parlamentarische Initiative von Alt- Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE) zurück. Procap Schweiz und Inclusion Handicap sind erfreut, dass die Probleme erkannt und konstruktive Lösungsvorschläge erarbeitet worden sind. «Als besonders wertvoll erachten wir, dass diese zusätzlichen Mittel von den Eltern frei dort eingesetzt werden können, wo es in ihrer individuellen Situation am meisten Sinn macht», sagt Rechtsanwalt Daniel Schilliger von Procap. So können damit etwa Entlastungsdienste, Entlastungsaufenthalte, Haushalthilfen oder Entlastung durch Angehörige finanziert werden, aber auch ungedeckte Kosten von Transporten. «Wir sind überzeugt, dass die Gesetzesänderung einen wichtigen Beitrag leisten kann, um betroffene Familien zu entlasten», so Schilliger. Als nächstes kommt das Geschäft in den Nationalrat.
Kontakt für Rückfragen
Daniel Schilliger, Rechtsdienst Procap Schweiz, 076 482 11 45, daniel.schilliger@procap.ch
Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap, 076 428 96 94, marc.moser@inclusion-handicap.ch