Beispiele
Nachfolgend einige Beispiele der willkürlichen Praxis bei den IV-Gutachten.
Der medizinisch Verantwortliche des Genfer Gutachterinstituts Corela hatte eigenmächtig Gutachten abgeändert und unterzeichnet; ohne Einverständnis der beteiligten Gutachter und Gutachterinnen und ohne die Betroffenen je gesehen zu haben. Personen, denen Leistungen gestützt auf ein mutmasslich gefälschtes Gutachten des Instituts Corela verweigert worden waren, hatten lediglich 90 Tage Zeit, um ein Revisionsgesuch zu stellen – ohne je darüber aktiv informiert worden zu sein (Le Temps).
Der begutachtende Psychiater des Gutachterinstituts PMEDA nahm sich lediglich 36 Minuten Zeit, dokumentierte die Befragung äusserst oberflächlich und hielt im Gutachten Ergebnisse von Testverfahren fest, die er gar nicht durchgeführt hatte. Gestützt auf das Gutachten des Instituts PMEDA wurden dem Betroffenen Leistungen verweigert. Der Patient hatte das Gespräch heimlich aufgezeichnet und der Sendung Kassensturz auf SRF zur Verfügung gestellt.
Der Leiter von PMEDA wurde später von einem Gericht für neuropsychologische Untersuchungen als fachlich nicht kompetent eingestuft, erst danach reagierte das Bundesamt für Sozialversicherungen (Blick).
Ein Gericht stellte bei einem Gutachter «gewisse Fehlleistungen» fest. Er erhielt aber Aufträge von insgesamt 3.1 Millionen Franken (Blick).
Ein Arzt hat in 16 Gutachten identische Texte verwendet – und dabei jeweils 100 Prozent Arbeitsfähigkeit attestiert (Blick).
Ein Gutachter glaubt nach eigenen Angaben an Wunderheilung, erhält aber dennoch immer wieder Aufträge von der IV. Für das Verfassen der Gutachten lässt er sich mehr Zeit als erlaubt. Die Patientin und ihre Familie kommen in finanzielle Nöte. Später erhält sie die IV-Leistungen zugesprochen (Blick).