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Handicap und Recht 09-11/2019

Handicap und Recht 09-11/2019

Inhalt dieses Newsletters sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit.

- Handicap und Recht 09/2019 – Praxisänderung des Bundesgerichts: IV-Rentenanspruch auch bei Suchterkrankung

- Handicap und Recht 10/2019 – Invaliditätsbemessung bei der gemischten Methode: Keine Rückwirkung

- Handicap und Recht 11/2019 – Urteil Glaisen vs. Schweiz : Kein Urteil des Europ. Menschenrechtsgerichtshofes über Diskriminierung


IV

Praxisänderung des Bundesgerichts: IV-Rentenanspruch auch bei Suchterkrankung

Am 11. Juli 2019 hat das Bundesgericht seine bisherige Rechtsprechung zum Anspruch auf IV-Leistungen bei Suchterkrankungen geändert: Wie bei anderen psychischen Erkrankungen ist künftig auch bei Personen mit einer Suchterkrankung anhand des «strukturierten Beweisverfahrens» abzuklären, ob sich ihre Abhängigkeit auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirkt.


IV

Invaliditätsbemessung bei der gemischten Methode: Keine Rückwirkung

Seit dem 1. Januar 2018 gilt bei der Invaliditätsbemessung die «neue» gemischte Methode. In seinem Urteil vom 3. Dezember 2018 hat das Bundesgericht nun festgehalten, dass sich die neue Bemessungsmethode erst für die Zeit ab dem 1. Januar 2018 auf die Rentenberechnung auswirkt. Dies selbst dann, wenn ein Sachverhalt zu beurteilen ist, der sich bereits im Jahre 2017 verwirklicht hat.


Gleichstellung

Urteil Glaisen vs. Schweiz: Kein Urteil des Europ. Menschenrechtsgerichtshofes über Diskriminierung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist nicht auf den Fall eines Rollstuhlfahrers eingetreten, dem in Genf der Zutritt ins Kino verweigert wurde. Das Gericht hält an seiner bisherigen Praxis fest und urteilte gar nicht, ob eine Diskrimi-nierung vorliegt oder nicht. Damit bleibt die zu enge Definition des Bundesgerichts zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bestehen. Letztere bleiben in der Schweiz vor Diskriminierungen bei Dienstleistungen Privater nach wie vor weit-gehend schutzlos.