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Handicap und Recht 04-08/2024

Handicap und Recht 04-08/2024

«Handicap und Recht»  präsentiert und kommentiert praxisrelevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit in den Bereichen Gleichstellungs- und Sozialversicherungsrecht.

Als Rückblick auf die zweite Jahreshälfte 2024 präsentieren wir Ihnen in diesem Newsletter:
- IV: IV-Rentenanspruch auch bei Adipositas
- IV: Leidensbedingter Abzug beim Invalideneinkommen gilt auch noch in den Jahren 2022 und 2023
- Gleichstellung: Zurverfügungstellung von Podcasts verhältnismässig und zumutbar
- Gleichstellung: Bundesgericht bejaht Anspruch auf persönliche Assistenz
- Gleichstellung: Bundesgericht verlangt genauere Abklärungen


IV

Praxisänderung des Bundesgerichts - IV-Rentenanspruch auch bei Adipositas

Mit dem Urteil vom 22. Oktober 2024, 8C_104/2024 (externer Link), hat das Bundesgericht seine bisherige Rechtsprechung zum Anspruch auf IV-Leistungen bei Adipositas geändert: Die grundsätzliche Behandelbarkeit schliesst einen Rentenanspruch nicht mehr per se aus. Im Sinne der Schadenminderungspflicht kann die IV von den Betroffenen aber verlangen, dass sie zumutbare Behandlungen durchführen, wie z. B. eine diätische Therapie oder ein Bewegungsprogramm.


Leidensbedingter Abzug beim Invalideneinkommen gilt auch noch in den Jahren 2022 und 2023

Im Rahmen der IV-Weiterentwicklung wurde per 1.1.2022 die Korrekturmassnahme des leidensbedingten Abzugs von LSE-Tabellenlöhnen abgeschafft und durch den sogenannten Teilzeitabzug ersetzt. Per 1.1.2024 wurde der Teilzeitabzug um einen Pauschalabzug ergänzt. Mit Urteil vom 8.7.2024, 8C_823/2023 (externer Link), hält das Bundesgericht fest: Die Regelung in Art. 26bis Abs. 3 Invalidenversicherungsverordnung in der Fassung vom 1.1.2022 hält Bundesrecht nicht stand und der leidensbedingte Abzug von LSE-Tabellenlöhnen ist weiterhin zu prüfen.


Gleichstellung

Nachteilsausgleich in der Hochschulbildung - Zurverfügungstellung von Podcasts verhältnismässig und zumutbar

Die Beschwerdekommission der ETH Zürich hat eine Beschwerde gegen die Weigerung der Zurverfügungstellung von Podcasts teilweise gutgeheissen. Die Hochschule muss einem Studenten mit Autismus jeweils innert nützlicher Frist Vorlesungsaufzeichnungen zur Verfügung stellen. 


Nachteilsausgleich in der Hochschulbildung - Bundesgericht bejaht Anspruch auf persönliche Assistenz

In einem neuen Entscheid unterstreicht das Bundesgericht die zentrale Bedeutung von Nachteilsausgleichsmassnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit im Bildungsbereich und betont die Pflicht des Staates, aktiv auf chancengleiche Teilhabe an Bildung hinzuwirken. Entsprechend bejaht das Bundesgericht den grundsätzlichen Anspruch auf Organisation und Bezahlung einer persönlichen Assistenz in der Hochschulbildung, auch wenn es im konkreten Fall die Beschwerde des betreffenden Studenten abwies (Urteil des BGer 2C_248/2023 vom 20. September 2024 (externer Link)).


Nachteilsausgleich beim Numerus clausus - Bundesgericht verlangt genauere Abklärungen

Darf einer Person mit Dyslexie bei der Zulassungsprüfung zum Medizinstudium (Numerus clausus) ein Nachteilsausgleich in der Form von Zeitzuschlag verweigert werden? Zur Beantwortung dieser Frage setzt sich das Bundesgericht erstmals vertieft mit dem in der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (externer Link) verankerten Konzept der angemessenen Vorkehrungen auseinander. Es heisst die Beschwerde gut und weist das Verfahren an das bernische Verwaltungsgericht zurück. Dieses soll ein Gutachten in Auftrag geben zur Frage, ob ein Zeitzuschlag den Zweck der Zulassungsprüfung vereiteln würde (Urteil des BGer 2C_299/2023 vom 7. Mai 2024 (externer Link)).

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