Neue Dosto-Züge dürfen nur zu Testzwecken rollen
Inclusion Handicap hat die Stellungnahme zur Frage der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde bezüglich der noch nicht fertiggestellten Dosto-Züge der SBB eingereicht. Der Dachverband der Behindertenorganisationen stellt klar: Die neuen Züge dürfen bis Ende November nur zu Test-Zwecken rollen. Es kann nicht sein, dass die SBB zur Aufrechterhaltung ihres Angebots auf Züge angewiesen sind, für die noch gar keine definitive Betriebsbewilligung erteilt wurde. Die aufschiebende Wirkung darf daher nur insoweit aufgehoben werden, als effektiv mehr als 6 Züge für die Tests benötigt werden.
Am 14. Februar veröffentlichte das Bundesverwaltungsgericht eine erste Zwischenverfügung zur Beschwerde von Inclusion Handicap gegen die befristete Betriebsbewilligung der neuen FV-Dosto-Züge der SBB. Das Gericht entschied, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung für die sechs bereits fertiggebauten Züge zu entziehen. Diese 6 Züge dürfen nun daher zu Testzwecken in Betrieb genommen werden und bis Ende November rollen. Inclusion Handicap selbst hatte in ihrer Beschwerde darauf hingewiesen, sich dem Entzug der aufschiebenden Wirkung für diese 6 Züge nicht entgegenzustellen. Die Behindertenverbände brachten damit schon bei Einreichung der Beschwerde zum Ausdruck, dass sie kein Interesse haben, die Tests zu behindern.
Die SBB machten nun jedoch geltend, dass sie mindestens 25 der neuen Züge brauchen, um ihren Betrieb sicherzustellen. Deshalb sei für weitere 19 Züge die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Das Gericht gab Inclusion Handicap deshalb die Möglichkeit, zu diesem Punkt nochmals Stellung zu nehmen. In ihrer Stellungnahme betont Inclusion Handicap die Bedeutung der Testphase und weist darauf hin, dass bisher nicht nachvollziehbar ist, weshalb für Testzwecke mehr als die bereits freigegebenen 6 Züge benötigt werden. Falls die SBB jedoch nachweisen können, dass aus technisch nachvollziehbaren Gründen für die Durchführung der Tests tatsächlich mehr Rollmaterial erforderlich ist, akzeptiert Inclusion Handicap den Entzug der aufschiebenden Wirkung, allerdings beschränkt auf maximal weitere 6 Züge.
Fehlplanung bei den SBB
Demgegenüber deutet es auf eine krasse Fehlplanung hin, wenn die SBB nun einräumen, noch im laufenden Jahr auf die Hälfte der neuen Züge angewiesen zu sein, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Denn der Testbetrieb dient dazu, allfällige Mängel und Probleme feststellen und beheben zu können, bevor ein Grossteil der neuen Flotte bereits fertiggestellt ist und in Betrieb steht. Zudem müssen die SBB bei Sicherheits- oder technischen Problemen in der Lage sein, ihren Betrieb auch ohne neues Rollmaterial sicherzustellen. Im Testbetrieb geht es daher um weit mehr als um Fragen der Behindertengleichstellung.
Schliesslich ist es irritierend, dass das Bundesamt für Verkehr unkritisch der Argumentation der SBB folgt. Als Aufsichtsbehörde lässt es damit nötige Distanz zu den SBB vermissen.
Insgesamt 15 Rechtsbegehren
Inclusion Handicap hatte Mitte Januar eine Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung der neuen Doppelstockzüge der SBB eingereicht. Darin rügt der Dachverband der Behindertenorganisationen 15 Punkte, die im Widerspruch zum Behindertengleichstellungsgesetz stehen. Diese wurden bei einer Begehung kurz vor Weihnachten 2017 entdeckt.