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Wann wachst du auf, Bundesrat?Vernehmlassungsantwort zur BehiG-Teilrevision

Bern, 26.03.2024 - Aktuell wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nach zwanzig Jahren erstmals revidiert. Inclusion Handicap hat heute seine Stellungnahme zur laufenden Vernehmlassung eingereicht. Für den Dachverband der Behindertenorganisationen ist klar, dass die Vorlage des Bundesrats substanziell erweitert werden muss. Will die Schweiz bei der Inklusion nicht stehen bleiben, ist ein mutigeres Gesetz gefordert.

Mit dem aktuellen Entwurf der BehiG-Teilrevision zementiert der Bundesrat einen gesetzlichen Stillstand, der dem heutigen Verständnis von Inklusion nicht mehr gerecht wird und dem Schweizer Selbstbild als modernem Rechtsstaat nicht genügen kann. Für die Behindertenverbände ist klar, dass es bei der Vorlage substanzielle Erweiterungen braucht. In seiner Vernehmlassungsantwort zeigt Inclusion Handicap, wo die drängendsten Probleme liegen und macht konkrete Verbesserungsvorschläge (mehr zu den einzelnen Teilbereichen im Faktenblatt zur Vernehmlassungsantwort).

Gesetzesentwurf schafft Verwirrung statt Klarheit

In den Bereichen ÖV und Wohnen zum Beispiel, gibt sich der Bundesrat mit einem völlig ungenügenden Status quo zufrieden. Dass das Gesetz in diesen beiden elementaren Teilbereichen nicht weiterentwickelt wird, ist für die betroffenen Menschen ein grosses Ärgernis. Beim Zugang zu Dienstleistungen und zur Arbeit schienen die Ziele des Bundesrats zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes zunächst vielversprechend. Die Umsetzung ist nun aber enttäuschend: unter anderem wurde der Begriff der Diskriminierung nicht weiter definiert – der Geltungsbereich des Diskriminierungsschutzes ist damit unklar. Dieser Umstand ist sinnbildlich für den Gesetzesentwurf des Bundesrats, der nicht zu Ende gedacht, für die anwendenden Gerichte zu komplex und für die Betroffenen unverständlich ist. Bei der Anerkennung der Gebärdensprachen, die mit grossen Hoffnungen erwartet wurde, beschränkt sich der Bundesrat auf Symbolpolitik. 

Ziel der Inklusion erfordert entsprechende Rahmenbedingungen

Der Entwurf schafft keine Grundlage dafür, dass sich der Lebensalltag von Menschen mit Behinderungen tatsächlich verbessert. Der bestehende Handlungsbedarf wird punktuell zwar erkannt und das ist grundsätzlich erfreulich – die Umsetzung ist jedoch an mehreren Stellen mangelhaft: «Wenn wir es damit ernst meinen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilnehmen sollen, müssen wir endlich die Handbremse lösen», sagt Caroline Hess-Klein, Abteilungsleiterin Gleichstellung von Inclusion Handicap.

Task-Force für Beseitigung des ÖV-Missstands gefordert

Besonders stossend ist, dass der Bundesrat in seinem Entwurf nicht einmal ansatzweise auf das Fiasko bei der BehiG-Umsetzung im öffentlichen Verkehr reagiert. Eine Regulierung, die in die Richtung der von den Behindertenverbänden geforderten Verbindlichkeit geht und eine neue, kurze Frist, Zwischenziele und damit verbundene Sanktionen vorsieht, fehlt völlig. Inclusion Handicap fordert eine Task-Force aus Vertreter:innen von Bund, Kantonen und Gemeinden, der ÖV-Branche sowie Selbstvertreter: innen und Behindertenverbänden. Diese soll sich der Herausforderung annehmen, die volle Barrierefreiheit im ÖV bis spätestens 2030 mithilfe eines konsequenten Monitorings durchzusetzen.

Menschen mit Behinderungen fordern Gleichstellung aktiv ein

Menschen mit Behinderungen wollen selbstverständlich an der Gesellschaft teilnehmen und einen Beitrag leisten. Sie sind nicht mehr bereit, länger zu warten, bis sich etwas tut und pochen auf ihre Rechte – zum Beispiel mit der Inklusions-Initiative. Unterstützt werden sie von ihren Verbänden, die über Expertise und Lösungsansätze zur Umsetzung der Behindertenrechte verfügen und von den zuständigen Behörden möglichst früh involviert werden wollen. Der Bund kann diese Stimmen nicht länger ignorieren, will er das Vertrauen von 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz nicht untergraben. Gute Beispiele finden sich bei den Kantonen: Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie das Wallis haben gezeigt, dass, unter anderem mit dem Einbezug der Behindertenverbände, richtungsweisende Gesetze zur Umsetzung der Inklusion möglich sind.

Auskunft

Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap und Ständerätin Grüne/BL
079 778 85 71

Caroline Hess-Klein, Leiterin Abteilung Gleichstellung Inclusion Handicap
076 379 94 72 /