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Mehr Wahlfreiheit beim Wohnen gefordertSelbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen

Bern, 26.06.2024 - Die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) befasst sich morgen mit dem selbstbestimmten Wohnen. Damit Menschen mit Behinderungen vermehrt in den eigenen vier Wänden wohnen können, ist die Revision des Rahmengesetzes IFEG notwendig. Mit diesem Rahmengesetz muss der Bund eine klare Orientierung schaffen und die richtigen Anreize setzen. Dass er die dafür notwendigen gesetzgeberischen Kompetenzen hat, bestätigt ein neues Gutachten der Universität Genf. Inclusion Handicap fordert die SGK-S auf, es dem Nationalrat gleich zu tun und die dringend notwendige IFEG-Revision auf den Weg zu schicken.

Menschen mit Behinderungen werden bei der Wahl des Wohnorts und der Wohnform immer noch stark eingeschränkt. Dabei ist die Niederlassungsfreiheit ein in der Bundesverfassung verbrieftes Recht, das für alle Menschen in der Schweiz gilt. Auch die UNO-Behindertenrechtskonvention räumt Menschen mit Behinderungen gleiche Wahlmöglichkeiten ein wie allen anderen Menschen. Im März 2024 hat der Nationalrat die Motion 24.3003 (externer Link) für eine Revision des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) beschlossen. Nun ist es morgen an der Sozialkommission des Ständerates (SGK-S), sich dazu zu äussern. «Bei vielen Menschen mit Behinderungen ist der Wunsch nach mehr Autonomie beim Wohnen gross. Wir fordern die SGK-S auf, die dringend notwendige IFEG-Revision auf den Weg zu schicken», sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Politik bei Inclusion Handicap.

Selbstbestimmtes Wohnen fördern

Das IFEG sorgte ursprünglich für gewisse Mindeststandards beim institutionellen Wohnen. Das war auch gut so. Doch heute wollen und können viele Menschen mit Behinderungen mit genügend ambulanter Unterstützung autonom wohnen. Die Herausforderung besteht darin, genügend Angebote für ein selbstbestimmtes Wohnen zu schaffen. Die Revision des IFEG soll deshalb bestehende Fehlanreize beseitigen, ambulante Unterstützungsleistungen fördern und Menschen mit Behinderungen auch den Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen Kanton ermöglichen. 

Ressourcentransfer vorantreiben

Gewisse Unterstützungsleistungen werden heute nur finanziert, wenn die betroffene Person in einem Heim lebt – sogar dann, wenn das autonome Wohnen insgesamt günstiger wäre. Das heutige IFEG ist aus der Zeit gefallen und stellt ein Hindernis für das ambulant unterstützte Wohnen zuhause dar. Ein Ressourcentransfer von institutionellen in ambulante Strukturen ist deshalb angezeigt. Untersuchungen zeigen, dass ambulante Angebote nicht nur die Lebensqualität, sondern auch die Kosteneffektivität steigern. 

Bund hat die erforderlichen Kompetenzen

Der Bundesrat hatte in Zweifel gezogen, ob der Bund überhaupt die Kompetenz habe, ein auf selbstbestimmtes Wohnen ausgerichtetes IFEG zu erlassen. Ein von Inclusion Handicap in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Universität Genf kommt nun klar zum Schluss, dass der Bund über diese gesetzgeberische Kompetenz verfügt. Das Gutachten zeigt, dass die Motion 24.3003 es ermöglicht, mit der Revision des Rahmengesetzes IFEG eine zeitgemässe Grundlage für die Entwicklung des selbstbestimmten Wohnens in den Kantonen zu schaffen, die sowohl die bestehende Kompetenzverteilung als auch die verfassungs- und völkerrechtlichen Pflichten von Bund und Kantonen respektiert.

Auskunft

Matthias Kuert Killer, Leiter Politik Inclusion Handicap
078 625 72 73 / 

Jonas Gerber, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap
031 370 08 42 /