Bundesrat will betreutes Wohnen für alle EL-Bezüger:innen fördern Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen
Bern, 13.09.2024 - In seiner heute präsentierten Botschaft zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) macht der Bundesrat einen wichtigen Schritt zur Förderung des betreuten Wohnens von Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig verpasst er es jedoch, den Weg für zwingende Anpassungen für Personen mit EL in Wohngemeinschaften vorzuspuren.
Die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen muss gefördert werden. Dies fordern Menschen mit Behinderungen unter anderem auch mit der letzte Woche eingereichten Inklusions-Initiative. In seiner Vernehmlassungsantwort zur Änderung des ELG hatte Inclusion Handicap wie auch viele weitere Verbände gefordert, dass der Anspruch auf EL-Leistungen für das betreute Wohnen nicht nur AHV-Rentner:innen, sondern auch Bezüger:innen von IV-Leistungen mit EL zusteht. Diesen Forderungen kommt der Bundesrat in seiner Botschaft an das Parlament nun nach. «Inclusion Handicap begrüsst diesen notwendigen Schritt zur Gleichbehandlung von AHV- und IV-Bezüger:innen mit EL», sagt Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen bei Inclusion Handicap.
Dringlicher Handlungsbedarf wird erkannt
Die Förderung des Wohnens in den eigenen vier Wänden verzögert Heimeintritte und senkt somit die Heimkosten. Für viele Menschen mit Behinderungen ist es zentral, selbstbestimmt zu Hause zu wohnen oder vom stationären Wohnen in ein eigenes zu Hause wechseln können. Mit der Einführung des betreuten Wohnens für Bezüger:innen von EL zur AHV- und IV kommt der Bundesrat dem dringlichen Bedarf näher. Eine rasche Inkraftsetzung ist angezeigt.
Menschen mit Behinderungen in Wohngemeinschaften weiterhin benachteiligt
Inclusion Handicap begrüsst ebenfalls die Einführung eines Zuschlags für die Miete eines zusätzlichen Zimmers für Nachtassistenzpersonen. Allerdings muss der Zuschlag für eine Nachtassistenz höher sein als vom Bundesrat vorgeschlagen. Zudem muss der Zuschlag allen Personen mit Unterstützungsbedarf in der Nacht zustehen und nicht nur Personen mit einem Assistenzbeitrag der IV. Ausserdem sollte der Zuschlag für EL-Beziehende, die mit einem Rollstuhl in einer Wohngemeinschaft wohnen, an der Anzahl Personen im Rollstuhl anknüpfen. Der Bundesrat sieht hingegen vor, dass dieser Zuschlag jeweils nur einmal pro Wohnung ausbezahlt werden kann. Dies ist problematisch: Rollstuhlgängige Wohnungen befinden sich fast ausschliesslich in Neubauten und sind substanziell teurer. Zudem benötigen Personen im Rollstuhl deutlich mehr Fläche. Somit müssen die gemeinsam genutzten Räume (z. B. Küche, Wohnzimmer) bei mehreren Personen im Rollstuhl grösser sein.
Massnahmen auf weiteren Ebenen angezeigt
Betreutes Wohnen bietet eine wichtige Alternative zum Heim-Kontext. Es bietet den Leistungsbeziehenden im Gegensatz zum selbstbestimmten Wohnen mit Assistenz jedoch nur in begrenzten Lebensbereichen Autonomie und ersetzt den Bedarf an ambulanter Unterstützung in Form von Assistenz nicht. Deshalb braucht es weiterhin auch anderweitige politische Bemühungen, um das mit Assistenz unterstützte autonome Wohnen zu Hause voranzubringen. Inclusion Handicap unterstützt in diesem Sinne die Motion 24.3003, welche das Rahmengesetz zum Wohnen in Institutionen stärker auf das Wohnen zu Hause ausrichten will.