Gekürzte Kinderrenten statt Jobs Medienmitteilung vom 26.10.2018: IV-Weiterentwicklung in der SGK-N
Die Beratungen zur IV-Weiterentwicklung in der nationalrätlichen Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit (SGK-N) waren zunächst auf gutem Weg. Eine Revision, welche die berufliche Eingliederung vorantreibt, tut Not. Nun will eine Mehrheit die Kinderrenten kürzen. Inclusion Handicap lehnt diese Sparmassnahme dezidiert ab. Auch das beschlossene stufenlose Rentensystem ist nicht zielführend.
Die SGK-N hat die Debatte zur IV-Weiterentwicklung noch nicht abgeschlossen. Zunächst hatte sich abgezeichnet, dass sie sich – mit Abstrichen - zu einer nicht unausgewogenen Vorlage durchringen kann. Für Inclusion Handicap sind weitere Leistungseinbussen und Zugangsbeschränkungen tabu. Die Sparmassnahmen und Verschärfungen in der IV-Praxis in den letzten Jahrzehnten kratzen bereits heute am Existenzminimum von zahlreichen Menschen mit Behinderungen. Zudem bestätigt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Jahr für Jahr, dass es keine Gründe gibt, weiter zu sparen.
Kinder werden in Armut getrieben
Doch ausgerechnet bei den Kinderrenten will die Kommission sparen. Dies ist nicht nur konzept- und ratlos, sondern auch skrupellos: Kinder werden in die Armut getrieben. Ein Viertel soll bei den Kinderrenten gekürzt werden, was insgesamt knapp 90 Millionen Franken bei der IV ausmacht (plus 40 Mio. bei der AHV). Rund 70'000 Kinder von Eltern mit Behinderungen hätten schon zu Beginn ihres Lebens ein schweres Joch zu tragen: Studien belegen, dass Personen, die als Kinder schon von Armut betroffen waren, nicht mehr aus der Armutsspirale herausfinden. Die Kosten würden ausserdem auf die Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe abgewälzt.
Nicht zielführende Stufe bei stufenlosem Rentensystem
Inclusion Handicap kritisiert ausserdem den Vorschlag zum stufenlosen Rentensystem. Ausgerechnet die tiefste Stufe bleibt bestehen: Wer einen Invaliditätsgrad von unter 40 Prozent aufweist, hat weiterhin keinen Zugang zu IV-Renten. Die erhoffte Wirkung nach mehr Erwerbsanreizen verpufft so grösstenteils. Je höher der Invaliditätsgrad, desto schwieriger haben es Betroffene, eine Stelle zu finden. Die Erfahrung zeigt, dass heute Teil-Rentnerinnen und –Rentner meistens keine Möglichkeit haben, ihre Restarbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten. Soll ein stufenloses Rentensystem eine positive Wirkung entfalten, müssen die Arbeitgeber vermehrt in die Pflicht genommen werden.
Richtiger Fokus auf die berufliche Eingliederung – offene Fragen bei Geburtsgebrechen
Die Kürzung der Kinderrenten und ein derart gestaltetes stufenloses Rentensystem laufen anderen Bestrebungen des Bundesrates zuwider. Die Armutsstrategie soll Kindern aus der Armut helfen, die Behindertenpolitik das selbstbestimmte Leben fördern. Die heute beschlossenen Sparmassnahmen bewirken genau das Gegenteil.
Inclusion Handicap begrüsst die in vorangegangenen Sitzungen beschlossenen Massnahmen, die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Die Integration in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiges Element für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen.
Höchst problematisch ist hingegen der Vorschlag zur Aktualisierung der Geburtsgebrechenliste. Die Neudefinition wirft viele Fragen auf, welche Gebrechen von der IV künftig anerkannt werden sollen. Solange dies nicht geklärt ist, kann dem Vorschlag nicht zugestimmt werden.
Die Debatte zur IV-Weiterentwicklung ist in der SGK-N wird im November weitergeführt. Inclusion Handicap wird den Prozess weiterhin eng begleiten.