Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Ausweis für Personen mit Hilflosenentschädigung soll automatisch ausgestellt werden

Personen, die eine Hilflosenentschädigung, aber keine IV-Rente erhalten, sollen künftig einen IV-Ausweis enthalten. Der Nationalrat hat eine Motion von Christian Lohr angenommen, die vom Bundesrat die Präsentation einer entsprechenden Regelung verlangt. Noch muss der Ständerat der Motion zustimmen.

Bislang erhalten Erwachsene, die eine IV-Rente beziehen, automatisch einen IV-Ausweis. Weitere Personengruppen mit Hilflosenentschädigung, aber keiner IV-Rente, müssen diesen explizit verlangen. Dabei handelt es sich um Erwachsene im Erwerbsalter, aber auch um Kinder. Diese Personengruppen bzw. deren Angehörigen sind häufig nicht informiert, dass sie das Anrecht auf einen IV-Ausweis haben. AHV-Rentnerinnen und –Rentner mit Hilflosenentschädigung haben heute gar keine Möglichkeit, einen IV-Ausweis zu erhalten.

Ein IV-Ausweis berechtigt zu einigen Vergünstigungen, im Falle von Kindern z.T. auch für ein Elternteil. Bei einer Nicht-sichtbaren Behinderung wie z.B. Autismus kann ein IV-Ausweis als Nachweis für das Vorhandensein einer Behinderung dienen.