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Entschuldung der IV dürfte sich deutlich verzögernFinanzperspektiven der IV

Bern, 06.11.2024 - Die Finanzperspektiven der Invalidenversicherung (IV) haben sich verschlechtert. Hierfür gibt es gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mehrere Gründe:

  • Die Neurenten sind 2023 signifikant angestiegen: Neben den Auswirkungen von korrigierenden Gerichtsurteilen in Bezug auf die Rentenansprüche von Teilzeitbeschäftigten und von Personen mit psychosomatischen und depressiven Erkrankungen sowie Suchterkrankungen führte insbesondere die Rentenzunahme bei jungen Menschen mit psychischen Erkrankungen zu einem Anstieg. Aufgrund dieser Trends erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer negativen Entwicklung.
  • Das Berechnungsmodell wurde aktualisiert: Die wesentlichste Änderung betrifft die Methode, mit der ermittelt wird, wie häufig es vor dem Übertritt ins AHV-Rentenalter zu einer Rentenaufhebung kommt. 
  • Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten haben sich seit 2023 leicht eingetrübt: Dies führt zu einem Rückgang der projizierten Einnahmen aus Lohn- und Bundesbeiträgen. 

Für die Abschätzung der weiteren finanziellen Entwicklung berechnet das BSV jeweils drei verschiedene Szenarien – hoch, mittel oder tief. Im mittleren Szenario sind die Einnahmen und Ausgaben in den nächsten zehn Jahren in etwa ausgeglichen. Ab 2032 wird wieder ein positives Umlageergebnis erwartet. Eine vollständige Entschuldung der IV verläuft allerdings in allen drei Szenarien schleppend und dürfte sich gemäss der Prognosen deutlich über das Jahr 2035 hinaus verzögern. Die Schulden der IV bei der AHV betragen weiterhin rund 10 Milliarden Franken.

Zur Medienmitteilung des BSV (externer Link)