Hilfestellung bei der Zuteilung von IV-Gutachten
Hat die IV-Stelle eine medizinische Begutachtung angeordnet? Fragen Sie sich nun, ob Sie die vorgeschlagene Gutachterin oder den vorgeschlagenen Gutachter ablehnen können? Ob und mit welcher Begründung Sie die Gutachterperson ablehnen können, ist von der Art der Begutachtung abhängig:
A) Es handelt sich um eine Begutachtung mit nur einer medizinischen Disziplin und somit um ein monodisziplinäres Gutachten (z.B. psychiatrische Begutachtung).
B) Es handelt sich um eine Begutachtung mit zwei oder mehr medizinischen Disziplinen und somit um ein bidisziplinäres oder polydisziplinäres Gutachten (z.B. rheumatologische und psychiatrische Begutachtung).
Haben Sie Fragen, bei denen es nicht um die Auswahl einer Gutachterperson geht? Bitte wenden Sie sich an unsere Rechtsberatung.