Liste von Rechtsberatungsstellen zu IV-Fragen
Inclusion Handicap und einige seiner Mitglieder bieten Rechtsberatungen zu IV-Fragen an. Die Meldestelle zu den IV-Gutachten ist keine rechtliche Beratung. Sofern Sie eine Rechtsberatung wünschen, z.B. weil Sie einen IV-Entscheid erhalten haben und die 30-tägige Frist für die Einreichung eines Einwands oder einer Beschwerde noch nicht abgelaufen ist, können Sie sich an eine der hier aufgelisteten Beratungsstellen wenden.
Für alle Beeinträchtigungen
- Inclusion Handicap (für alle deutsch- und französischsprachigen Regionen)
- inclusione andicap ticino (für das Tessin)
- Procap (div. regionale Beratungsstellen)
Für Personen mit einer Querschnittslähmung
Für Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung
Für Menschen mit einer Hörbehinderung und Gehörlose
Zudem bieten Beratung im Bereich der Sozialversicherungen an
- Fragile Suisse (für Menschen mit Hirnverletzung)
- MS-Gesellschaft (für Menschen mit Multiple Sklerose)
- Pro Infirmis (für alle Beeinträchtigungen)
Anwältinnen und Anwälte
Aur der Suche nach einem Anwalt hilft Ihnen der Schweizerische Anwaltsverband weiter.