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Mobilifte werden zum Ärgernis

Menschen mit einer Gehbehinderung dürfen Mobillifte nicht benützen. Inclusion Handicap hat bei der SBB interveniert.

Die Meldungen beim Rechtsdienst der Abteilung Gleichstellung häufen sich: Menschen mit einer Gehbehinderung dürfen die Mobilifte der SBB nicht mehr benutzen. Aus Sicherheitsgründen sei es nur möglich, Personen im Rollstuhl in den Zug einsteigen zu lassen. So können Personen, die beispielsweise auf einen Rollator angewiesen sind und nicht über Treppen in Züge einsteigen können, nicht mehr selbstständig Ein- und Aussteigen. Die SBB macht Sicherheitsbedenken geltend: Es ist nur erlaubt, sitzend den Mobilift zu benutzen. Die Mobilifte dienen dazu, Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer vertikal herauf- und herunter zu lassen, um bei nicht niveaugleichem Ein- und Ausstieg dennoch in das Fahrzeug zu gelangen.

Die Mobilifte sind ohnehin nur eine Übergangslösung, bis Menschen im Rollstuhl den öffentlichen Verkehr durch niveaugleiche Perrons selbstständig  in Anspruch nehmen können. Sie sind  mit zwei schwerwiegenden Nachteilen verbunden: Eine Voranmeldung ist immer erforderlich und der Dienst steht an vielen Bahnhöfen keineswegs während der ganzen Betriebsdauer zur Verfügung. Selbst dieses mit Mängeln behaftetes Provisorium greift nun für Reisende nicht, die nicht in einem Rollstuhl sitzen, jedoch aufgrund einer Behinderung nicht über die Treppen in den Zug gelangen können. Inclusion Handicap hat in einem Brief an die SBB klargemacht, dass dieses Verbot nicht dem Behindertengleichstellungsrecht entspricht. Die SBB lässt die Montage von Klappsitzen prüfen. Dies ist grundsätzlich eine valable Lösung; bis diese aber umgesetzt wird dauert es mehrere Monate. Es muss eine vorübergehende Lösung gesucht werden; naheliegend scheint Inclusion Handicap, dass vorübergehend zusätzlich ein Rollstuhl bereitgestellt ist. Der politische Dachverband wird die Situation weiter beobachten und nötigenfalls insistieren.