Handicap und Recht 11-14/2020
Handicap und Recht 11-14/2020
«Handicap und Recht» ist eine Sammlung juritischer Artikel in den Bereichen Gleichstellungs- und Sozialversicherungsrecht. Inhalt sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit. Inhalt dieses Newsletters:
11/2020: Sozialversicherungen – was ändert sich 2021?
12/2020: Gemischte Methode – Statuswechsel von einer Voll- zu einer Teilerwerbstätigkeit ist ein Revisionsgrund
13/2020: Finanzierung eines Gebärdensprachedolmetschers durch die IV für betrieblich notwendige und interne Schulungen
14/2020: Bushaltestellen im Problemkanton Freiburg: Erfolgreiche Beschwerde führt zu Praxisänderung
Sozialversicherungen
Was ändert sich 2021?
Ab dem 1. Januar 2021 treten diverse Gesetzesanpassungen und -neuerungen in Kraft. Die AHV/IV-Renten und weitere Sozialversicherungsbeträge werden an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst, ältere Arbeitslose können sich bei ihrer Pensionskasse weiterversichern, betreuende Angehörige werden bessergestellt und die im Sommer 2019 vom Parlament beschlossene Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts tritt in Kraft.
IV
Gemischte Methode – Statuswechsel von einer Voll- zu einer Teilerwerbstätigkeit ist ein Revisionsgrund
Das Bundesgericht hat die wohl noch letzte offene Frage zur Anwendung der gemischten Methode auf Teilerwerbstätige geklärt: Die neue Berechnungsweise der gemischten Methode, die seit dem 1.1.2018 gilt, trägt den Anforderungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Di Trizio ausreichend Rechnung. Der Statuswechsel von einer Voll- zu einer Teilerwerbstätigkeit stellt gemäss Bundesgericht somit immer einen Revisionsgrund dar, selbst wenn einzig die Geburt eines Kindes Grund für den Statuswechsel ist.
Finanzierung eines Gebärdensprachedolmetschers durch die IV für betrieblich notwendige und interne Schulungen
Kann eine versicherte Person ihren Arbeitsplatz nur behalten, wenn sie an betrieblich notwendigen internen Schulungen teilnimmt, sind die behinderungsbedingten Mehr-kosten dieser Schulung – wie beispielsweise die Kosten für einen Gebärdensprache-dolmetscher – als berufliche Weiterausbildung gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. c IVG von der Invalidenversicherung zu finanzieren.
ÖV
Bushaltestellen im Problemkanton Freiburg: Erfolgreiche Beschwerde führt zu Praxisänderung
Nach mehr als vier Jahren hat der Rechtsstreit wegen der Bushaltestelle «Briegli» in der Gemeinde Düdingen FR zum Erfolg geführt. Das Kantonsgericht Freiburg hiess die Beschwerde von Inclusion Handicap gegen die Absenkung der Kantenhöhe auf 16 cm vollumfänglich gut und wies die Angelegenheit zwecks neuer Beurteilung an die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) zurück. Das Urteil ist ein starkes Signal für die Behindertengleichstellung. Der Kanton Freiburg, bisher ein Problemkind, hat bei den Anpassungen der Bushaltestellen nun eine Praxisänderung angekündigt.