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Handicap und Recht 08 - 10/2020: Familiennachzug, Hippotherapie und EL-Reform

Familiennachzug, Hippotherapie und EL-Reform (Handicap und Recht 08 - 10/2020)

«Handicap und Recht» ist eine Sammlung juritischer Artikel in den Bereichen Gleichstellungs- und Sozialversicherungsrecht. Inhalt sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit. In der aktuellen Ausgabe:

- Handicap und Recht 08/2020: Familiennachzug für die Ehefrau eines Versicherten, der behinderungsbedingt auf Sozialhilfe angewiesen ist

- Handicap und Recht 09/2020: Keine Finanzierung der Hippotherapie bei zerebraler Lähmung durch die obligatorische Krankenversicherung

- Handicap und Recht 10/2020: Was ändert sich mit der EL-Reform?


Gleichstellung

Familiennachzug für die Ehefrau eines Versicherten, der behinderungsbedingt auf Sozialhilfe angewiesen ist

Das Erstinstanzliche Verwaltungsgericht [Tribunal administratif de première instance (TAPI)] des Kantons Genf hat die Beschwerden eines Mannes, der behinderungsbedingt nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten kann , sowie seiner im Ausland wohnhaften Ehefrau, die zu ihrem Mann in die Schweiz ziehen wollte, gutgeheissen. Das kantonale Amt für Bevölkerung und Migration [Office cantonal de la population et des migrations (OCPM)] hatte das Gesuch um Familiennachzug abgelehnt mit der Begründung, der Ehemann sei auf Sozialhilfe angewiesen. Das TAPI anerkannte jedoch, dass diese Abhängigkeit ausschliesslich auf dem Gesundheitszustand des Mannes beruht und deshalb unbeabsichtigt und unverschuldet ist.


Krankenversicherung

Keine Finanzierung der Hippotherapie bei zerebraler Lähmung durch die obligatorische Krankenversicherung

Die Invalidenversicherung finanziert infolge eines Geburtsgebrechens im Rahmen medizinischer Eingliederungsmassnahmen die Hippotherapie zur Behandlung von zerebralen Lähmungen bis zum Erreichen des 20. Altersjahres. Dies führt aber nicht dazu, dass die Hippotherapie danach durch die obligatorische Krankenversicherung weiterfinanziert wird. Die Hippotherapie stellt auch bei Vorliegen eines Geburtsge-brechens keine therapeutische Massnahme im Sinne von Art. 52 Abs. 2 KVG bzw. Art. 35 KVV dar, urteilt das Bundesgericht.


Ergänzungsleistungen

Was ändert sich mit der EL-Reform?

Am 1. Januar 2021 treten die Änderungen in Kraft, die im Rahmen der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) beschlossen wurden. Inclusion Handicap hat die wichtigsten Änderungen zusammengetragen. Hier vorgestellt werden Neuerungen beim Vermögen, bei der Anrechnung des Einkommens von Ehegatten, bei der Krankenkassenprämie, bei der Senkung der EL-Mindesthöhe, beim Lebensbedarf für Kinder, bei der Rückerstattung aus dem Nachlass sowie bei den Wohnkosten. Zudem wird aufgezeigt, für wen aufgrund der Besitzstandsregelung bis längstens Ende 2023 weiterhin das alte Recht massgebend ist. Die Änderungen werden anhand von diversen Beispielen veranschaulicht.