Handicap und Recht 01-03/2022
Handicap und Recht 01-03/2022
«Handicap und Recht» ist eine Sammlung juristischer Artikel in den Bereichen Gleichstellungs- und Sozialversicherungsrecht. Inhalt sind die Präsentation und Kommentierung von praxisrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsweisungen, ausgewählte Gerichtsurteile sowie Beispiele aus der Beratungstätigkeit.
Inhalt dieses Newsletters:
Handicap und Recht 01/2022: EL-Rückforderungen - Erlassgesuch erstreckt sich auf EL-Betrag für die Krankenkassenprämien
Handicap und Recht 02/2022: Bundesgericht bestätigt die Finanzierung von Dienstleistungen Dritter auf Monatsbasis
Handicap und Recht 03/2022 : Verweigerung der Zulassung zu einer öffentlichen Bildungsinstitution wegen Behinderung
EL
EL-Rückforderungen - Erlassgesuch erstreckt sich auf EL-Betrag für die Krankenkassenprämien
Nachzahlungen anderer Sozialversicherer führen zur Rückforderung von Ergänzungsleistungen. Empfing die versicherte Person die Ergänzungsleistungen in gutem Glauben und bedeutet deren Rückerstattung für sie finanziell eine grosse Härte, kann sie ein Erlassgesuch stellen. In einem Urteil vom 20. Juli 2021 (147 V 369) hat das Bundesgericht entschieden: Die EL-Stelle hat dabei auch über den Erlass der zur Finanzierung der Krankenkassenprämien ausgerichteten Ergänzungsleistungen zu entscheiden.
IV
Bundesgericht bestätigt die Finanzierung von Dienstleistungen Dritter auf Monatsbasis
Artikel 9 Absatz 2 HVI sieht insbesondere vor, dass die monatliche Vergütung von Dienstleistungen Dritter den Betrag des monatlichen Bruttoerwerbseinkommens nicht übersteigen darf. Das Abstellen auf eine monatliche Vergütung garantiert den engen Bezug zwischen der Leistung, die den Versicherten für die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit gewährt wird, und dem sich unmittelbar daraus ergebenden Einkommen. Mit Urteil vom 28. Mai 2021 kommt das Bundesgericht zum Schluss: Für selbständig erwerbende Versicherte besteht insofern keine Lücke (BGE 147 V 242).
Bildung
Verweigerung der Zulassung zu einer öffentlichen Bildungsinstitution wegen Behinderung
Die Schulleitung einer Oberstufenschule hat einen Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) nicht für den prüfungsfreien Übertritt ins Gymnasium empfohlen. Dies obwohl sie ihm in Bezug auf seine fachlichen Kompetenzen in allen vier relevanten Fächern eine Empfehlung abgegeben hat. Sie war jedoch der Ansicht, dass seine methodischen und personalen Kompetenzen in allen vier relevanten Fächern nicht ausreichend seien. Eine von Inclusion Handicap unterstützte Beschwerde gegen diesen Entscheid ist von der kantonalen Bildungsdirektion gutgeheissen worden.