Handicap und Politik 02/2022
Handicap und Politik 02/2022
Im Handicap und Politik 02/2022: Im März wurde die Schweiz vom UNO-Ausschuss zum ersten Mal zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angehört; Das Bundesgericht anerkennt das Recht auf selbstbestimmte Mobilität in seinem Urteil zu den Dosto-Zügen der SBB und die letzten Entwicklungen zu den Tabellenlöhnen bei der Berechnung des IV-Grads.
UN-Behindertenrechtskonvention
Veröffentlichung des Schattenberichts
Inclusion Handicap legte im Hinblick auf die erste Überprüfung der Schweiz zur BRK-Umsetzung durch den zuständigen UNO-Ausschuss einen aktualisierten Schattenbericht zur Situation in der Schweiz vor. Die detaillierte Analyse zeigt: Die von der BRK geforderte Inklusion wird auf allen Staatsebenen und in der Gesellschaft noch zu wenig gelebt.
Weckruf an die Schweiz: Wahlfreiheit, Teilhabe und Partizipation JETZT!
Die Schweiz hat die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention bei weitem noch nicht erfüllt. Mehr als Tausend Personen waren am 9. März 2022 in Bern, um ihre Rechte einzufordern und die Schweiz wachzurütteln. Sie erwarten, dass es mit der Inklusion endlich vorwärts geht.
UNO-Ausschuss stellt der Schweiz ein schlechtes Zeugnis aus
Der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat der Schweiz nach eingehender Prüfung Ende März seine abschliessenden Bemerkungen unterbreitet. Die Erkenntnis ist ernüchternd: Die Schweiz verletzt in vielerlei Hinsicht die Rechte der 1.8 Mio. Menschen mit Behinderungen.
Petition zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls
Die Behindertenverbände fordern in einer Petition den Bundesrat dazu auf, die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UN-BRK unverzüglich in die Wege zu leiten. Mit dem Zusatzprotokoll können Menschen mit Behinderungen ihre Rechte direkt vor dem BRK-Ausschuss geltend machen, falls ihre Beschwerde durch Schweizer Gerichte letztinstanzlich abgelehnt wurde. Die Ratifizierung würde die Gewährung der Rechte der UN-BRK und die Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen fördern.
ÖV
Recht auf selbstbestimmte Mobilität für Menschen mit Behinderungen anerkannt
Das Bundesgericht anerkennt in seinem Urteil betreffend die neuen Doppelstockzüge der SBB, dass Menschen mit Behinderungen ein verfassungsmässiges Recht auf selbstbestimmte Mobilität haben – dadurch werden Menschen mit Behinderungen ernst genommen. Es hat die Beschwerde von Inclusion Handicap entsprechend in Bezug auf den Ein- und Ausstiegsbereich gutgeheissen. Das Bundesgerichtsurteil stärkt zudem das Verbandsbeschwerderecht.
IV
Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads
Das Bundesgericht hat sich in einem Urteil vom 9.3.2022 (8C_256/2021) in einem altrechtlichen Fall gegen eine Praxisänderung ausgesprochen und an den LSE-Tabellenlöhnen festgehalten (Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 9.3.22).
Gleichstellung
Wichtiger Schritt zur Anerkennung der Gebärdensprachen
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat vom Bericht des Bundesrates über die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen Kenntnis genommen und spricht sich dafür aus, die Gebärdensprache mittels eines neuen Bundesgesetzes anzuerkennen.
Veranstaltungen
Fachtagung 13.05.2022 «Mitsprache und Zugang»
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV und das Generalsekretariat der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK, veranstalten eine Fachtagung zum Thema «Mitsprache und Zugang». Die Tagung findet am 13.Mai 2022 in der BERNEXPO statt. Die Tagung ist kostenlos und wird zweisprachig geführt (Simultanübersetzung D/F) bzw. in Gebärdensprache übersetzt (DSGS/LSF). Sie wird ebenfalls untertitelt (D/F).
Medienspiegel
Ausgewählte Medienbeiträge mit Inclusion Handicap.