Handicap und Politik 01/2023
Handicap und Politik 01/2023
In Handicap und Politik 01/2023: Die Vorschau auf die Frühjahrssession, ein Blick auf das Schaffen der Reporter:innen ohne Barrieren und wichtige News aus den Kantonen.
Sessionsvorschau: Nationalrat
Bei der BVG-Reform ist Gleichbehandlung gefordert
28. Februar 2023: In der Wintersession 2022 entschied sich der Ständerat bei den Massnahmen zum Ausgleich der Senkung des Umwandlungs-satzes für ein Modell, das nicht nur für Altersrenten, sondern auch für Invalidenrenten einen Rentenzuschlag vorsieht. Da der Nationalrat den Rentenzuschlag für Invalidenrenten jedoch in seiner ersten Beratung gestrichen hatte, besteht nun eine Differenz, die vom Nationalrat am 28. Februar 2023 behandelt wird.
Erfreulicherweise sehen nun aber alle von der vorberatenden Kommission SGK-N vorgelegten Kompensationsmodelle auch für Invalidenrenten einen Rentenzuschlag vor. Inclusion Handicap ist weiterhin entschieden der Ansicht, dass alles andere als eine Gleichbehandlung von Invaliden- und Altersrenten nicht akzeptabel ist. Der Dachverband fordert den Nationalrat auf, der Minderheit II zu folgen, die im Vergleich zur Kommissionsmehrheit eine grosszügigere Regelung der Übergangsgeneration vorsieht. Verbleiben nach dem 28. Februar weitere Differenzen, geht das Geschäft noch in der Frühjahrssession an den Ständerat zurück.
Wie wird die Motion zum Teuerungsausgleich umgesetzt?
1./2. März 2023: Nachdem beide Räte die Motion «Kaufkraft schützen» (22.3792) angenommen haben, müssen die AHV- und IV-Renten sowie die Ergänzungsleistungen und Überbrückungsrenten an die Teuerung angepasst werden. Zudem muss der Bundesrat ein Konzept vorlegen, das zeigt, wie die ordentlichen Renten bei einer überdurchschnittlichen Teuerung regelmässig angepasst werden können. Inclusion Handicap hatte die dringliche Anpassung an die Teuerung unterstützt. Mit dem Geschäft 23.016 kommt der Bundesrat nun dem Motionsauftrag nach. Der Inhalt des Geschäfts lag Inclusion Handicap bei Redaktionsschluss dieses Newsletters aber noch nicht vor. Inclusion Handicap wird das am 1. März 2023 vom Nationalrat und am 2. März 2023 vom Ständerat behandelte Geschäft genau verfolgen.
Betreuung schwer kranker Kinder muss stärker ermöglicht werden
01.03.2023: Motion von Ständerat Damian Müller (22.3608) fordert, dass Eltern, deren Kinder aufgrund eines sehr schlechten Gesundheitszustands mindestens vier Tage im Spital behandelt werden müssen, eine Betreuungsentschädigung beziehen können, wenn ein Elternteil die Erwerbstätigkeit für die Betreuung unterbrechen muss. In der Herbstsession hatte das Anliegen im Ständerat eine deutliche Mehrheit gefunden. Nun ist der Nationalrat als Zweitrat aufgefordert, den Handlungsbedarf zu bestätigen. Das aktuelle Gesetz gewährleistet die vorgesehene Vereinbarkeit von Betreuung und Erwerbstätigkeit der Eltern vielfach nicht. Inclusion Handicap unterstützt die Motion deshalb und empfiehlt sie zur Annahme.
Projekte
Reporter:innen ohne Barrieren legen los
Im Herbst haben acht angehende Reporter:innen ohne Barrieren den ersten Grundkurs Medienarbeit abgeschlossen. Über vier Monate hinweg erhielten sie einen Einblick in Text- und Auftrittskompetenz sowie Recherche- und Interviewtechnik. Dabei wurden sie jeweils von einem Tandem aus Medienschaffenden mit und ohne Behinderungen unterrichtet. Im März starten die Reporter:innen nun in die Vertiefungswerkstatt. Als Abschlussarbeit ihrer Ausbildung werden sie über die Behindertensession vom 24. März 2023 berichten. Um bis dahin genügend Erfahrung und Expertise zu sammeln, haben sie bereits verschiedene Berichte, unter anderem über Politik, Inklusion und Kultur, verfasst.
Die neusten Beiträge finden Sie auf der Website www.inclusive-media.ch
Aus den Kantonen
Baselland stärkt Behindertenrechte
Baselland zeigt den Weg vor und verabschiedet als dritter Kanton ein griffiges Behindertengleichstellungsgesetz. Inclusion Handicap ist über diesen wichtigen Entscheid sehr erfreut. Für den Dachverband der Behindertenorganisationen ist es höchste Zeit, dass die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den Kantonen rechtlich verankert wird.
Ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstbestimmung im Kanton Zürich
Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) des Kantons Zürich wird per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Damit wird im Kanton Zürich ein längst überfälliger Systemwechsel vollzogen: Menschen mit Behinderung können Leistungen in den Bereichen Betreuung und Begleitung neu bei einer Institution, einem ambulanten Dienstleistungserbringer oder einer Privatperson beziehen. Mit dem Systemwechsel macht der Kanton Zürich einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK).
Volksinitiative im Kanton Solothurn fordert umfassende politische Teilhabe für Menschen mit kognitiver Behinderung – Jetzt unterschreiben!
Eine Gruppe rund um den Jungpolitiker Lukas Paul Spichiger kämpft im Kanton Solothurn mit einer Volksinitiative für politische Rechte von Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen. Personen mit Wohnsitz im Kanton Solothurn können die Initiative über die Online-Plattform «WeCollect» unterschreiben. Zudem läuft eine Crowdfunding-Aktion zur Finanzierung von Kampagnen-Elementen wie Plakaten zum Aushang im Kanton Solothurn. Aus der Sicht von Inclusion Handicap sind solche kantonalen Aktivitäten wichtig. Sie halten nicht zuletzt den Druck hoch, dass sich endlich auch auf Bundesebene etwas bewegt.
Medienspiegel
Ausgewählte Medienbeiträge mit Inclusion Handicap.