Kampagne gegen IV-BeziehendeGesetzliche Grundlage zur Überwachung Versicherter
Die Befürworter der «Gesetzlichen Grundlage zur Überwachung Versicherter» zielen insbesondere auf IV-Bezügerinnen und –Bezüger, als Resultat einer jahrelangen Stigmatisierung und Stimmungsmache, mit denen diese als «faule Sozialschmarotzer» und «Scheininvalide» gebrandmarkt werden
Darunter leiden alle IV-Rentnerinnen und –Rentner, denn sie erhielten nach eingehenden medizinischen und beruflichen Abklärungen IV-Leistungen. Trotzdem werden sie grundsätzlich misstrauisch beäugt und verdächtigt, nicht arbeiten zu wollen. Besonders betroffen sind Personen, bei denen die Beeinträchtigung nicht auf den ersten Blick sichtbar ist (z.B. bei einer psychischen Behinderung).
Die Fakten:
- Das BSV bestätigt, dass die «massiv überwiegende Mehrheit der Versicherten sich korrekt verhält und ihre Leistungen zu Recht bezieht». (BSV (2018). Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch in der IV. Zahlen und Fakten 2017. S. 5.)
- Betrugsfälle: In den Jahren 2017 und 2016 wurden jeweils 20 Strafanzeigen wegen Sozialversicherungsbetrug erhoben. Nicht kommuniziert ist, in wie vielen Fällen es zu einer Verurteilung gekommen ist. Die Anzahl der IV-Betrügerinnen und Betrüger mit krimineller Energie ist marginal.
- Irreführende Definition des Missbrauchs: Unter dem Begriff des Versicherungsmissbrauchs versteht man landläufig nur Sozialversicherungsbetrug. In den Statistiken zählen zum Versicherungsmissbrauch aber nicht nur Betrugsfälle, sondern auch unrechtmässig bezogene Leistungen ohne jegliche betrügerische Absicht, die strafrechtlich meistens irrelevant sind. So kann es sein, dass ein Gutachter die gesundheitliche Situation einer Person falsch beurteilt hatte und diese deshalb zu viel IV-Leistungen bezog. Häufig sind es auch fahrlässige Verstösse gegen die Meldepflicht, z.B. wenn sich der Gesundheitszustand nur leicht verbessert hat oder wenn eine Teilrentnerin vergisst, den Teuerungsausgleich des Lohnes anzugeben.