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Ja zur Verfassungsbestimmung, Kritik am GesetzMedienmitteilung vom 16. März 2015 - PID Abstimmung vom 14. Juni 2015

Integration Handicap unterstützt den Bundesbeschluss über die Verfassungsänderung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik) und empfiehlt der Schweizer Stimmbevölkerung, die Vorlage am 14. Juni 2015 anzunehmen. „Wir sagen Ja zur Zulassung der PID für Paare mit schweren erblichen Veranlagungen und empfehlen deshalb die Annahme der Verfassungsänderung“, begründet Ständerätin Pasca- le Bruderer Wyss, Präsidentin von Integration Handicap, den Entscheid des Vorstands.

Heute dürfen Ärztinnen und Ärzte bei Paaren, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind, die Eizellen der Frau künstlich befruchten. Die geltende Regelung verbietet jedoch, die so erzeugten Embryonen mittels Präimplantationsdiagnostik (PID) genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Dieses Verbot soll im Fortpflanzungsmedizingesetz aufgehoben und für bestimmte Situationen zugelassen werden. Dazu ist eine Verfassungsänderung notwendig.

PID vermeidet tödliche Erbkrankheiten

Integration Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen, unterstützt die Aufhebung dieses Verbots und die Zulassung der PID für Paare mit schweren erblichen Veranlagungen. So können diese das Risiko vermindern, ihren Kindern die schweren und oft tödlichen Krankheiten zu vererben. Der Vorstand von Integration Handicap hält eine moderate PID-Zulassung für richtig und beschliesst deshalb die Ja-Parole zur dafür unumgänglichen Änderung der Verfassungsbestimmungen.

Beurteilung über Lebenswertigkeit inakzeptabel

Vor einer zu weiten Öffnung des PID-Anwendungsbereichs warnt jedoch Präsidentin Bruderer: „Die Fortschritte der Fortpflanzungsmedizin bringen nicht nur Vorteile, sondern bergen auch Risiken.“ Angesichts der vom Parlament beschlossenen Gesetzesanpassung kritisiert Integration Handicap, dass eine zu weitgehende PID-Zulassung den inakzeptablen Tendenzen Vorschub leisten kann, über den Lebenswert von Menschen mit Behinderung zu urteilen.

Integration Handicap wehrt sich gegen die PID-Methode des Aneuploidie-Screenings, welche er-laubt, den Chromosomensatz der gezeugten Embryos systematisch auf Anomalien zu untersu-chen. „Die Gesellschaft darf unter keinen Umständen einen Massstab dafür festlegen, was le-benswert und was lebensunwert ist“, warnt Pascale Bruderer. Für den Fall, dass es zu einer Re-ferendumsabstimmung über das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) kommt, hat der Vorstand von Integration Handicap beschlossen, der Stimmbevölkerung eine Ableh-nung zu empfehlen.

Vollumfängliche Inklusion von behinderten Menschen hat erste Priorität

Für den Behindertendachverband Integration Handicap hat der Einsatz zugunsten einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz, der Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderung oberste Priorität. Pascale Bruderer Wyss hält fest: „Wir setzen uns mit voller Kraft ein, damit die Würde und die Rechte der Menschen mit Behinderung vollumfänglich respektiert werden.“