Auf Kosten von schwerbehinderten Kindern: Der schamlosen Abbautaktik bei der IV muss entgegenwirkt werdenMedienmitteilung vom 24. November 2016: Vorlagen zur IV im Nationalrat
Bei der IV im Rahmen des Stabilisierungsprogramms abbauen und gleichzeitig dringend nötige Leistungen für Familien mit schwerbehinderten Kindern verweigern: Diese Bankrotterklärung an eine minimal solidarische Gesellschaft droht in der kommenden Wintersession. Inclusion Handicap fordert den Nationalrat vehement auf, seine soziale Verantwortung wahrzunehmen.
Familien, die ihre schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen, sollen finanziell entlastet werden – dies fordert eine Parlamentarische Initiative (12.470), die am 8. Dezember vom Nationalrat behandelt wird. Häufig müssen Eltern ihre Arbeitspensen reduzieren oder ihre Stellen ganz aufgeben, da ihre Kinder rund um die Uhr Betreuung benötigen. Sie geraten deshalb sehr oft in finanzielle Engpässe. Dabei entlasten sie so nebenbei auch noch die Staatskasse: Ein Heimplatz kommt der öffentlichen Hand wesentlich teurer zu stehen. Doch nun beantragt die Sozialkommission des Nationalrates, die dringend nötige Erhöhung des Intensivpflegezuschlags (IPZ) bei der IV zu verwässern, womit die am stärksten belasteten Familien benachteiligt werden: Vom Assistenzbeitrag, den die IV für die Anstellung von externen Personen gewährt, soll der erhöhte IPZ wieder abgezogen werden. Somit bleibt für die Familien, die es am meisten nötig haben, unter dem Strich kein zusätzlicher Franken mehr übrig. Ein Rechenbeispiel finden Sie dieser Medienmitteilung beigelegt.
Sanierung sabotieren, um Leistungen zu reduzieren
Hierbei wird die perfide Taktik gewisser Parlamentarier aufgedeckt, die nur ein Ziel verfolgen:
den Kahlschlag bei der IV. Der finanzielle Druck wird stetig erhöht, damit Leistungen gekürzt
werden können. Der Sanierung der IV werden bewusst Steine in den Weg gelegt.
Besonders augenfällig ist das Vorgehen in der kommenden Session: Der Bundesbeitrag an die IV soll im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 2017 – 2019 gesenkt werden, damit die Sanierung gefährdet wird und somit munter weiter Leistungen zusammengestrichen werden können – sogar bei Familien mit schwerbehinderten Kindern. Diese Politik ist eines Sozialstaates nicht würdig.
Inclusion Handicap fordert den Nationalrat mit Nachdruck auf, dieser bedenklichen Entwicklung den Riegel zu schieben. Der Bundesbeitrag bei der IV darf nicht gesenkt werden, und beim IPZ muss der Kommissionsminderheit gefolgt werden.
Auskunft:
Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen petra.kern@inclusion-handicap.ch, 079 714 0737