Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Viele Fragezeichen und Mängel bei der neuen Eggli-Bahn in Gstaad

Inclusion Handicap hat Einsprache gegen den Neubau der Bergbahn von Gstaad auf das Eggli eingereicht. Aus den zur Verfügung gestellten Plänen ist nicht ersichtlich, ob das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) eingehalten wird.

Seilbahnen mit Kabinen ab einer Kapazität von neun Personen müssen gemäss BehiG für Menschen mit Behinderungen autonom zugänglich sein. Die im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens vorgelegten Akten für den Neubau der Gondel von Gstaad auf das Eggli geben keine Auskunft darüber, ob die Zugänglichgeit gewährleistet ist. Obwohl das geltende Recht im Plangenehmigungsverfahren entsprechende Informationen von den Verkehrsunternehmungen verlangt, war im vorliegenden Fall gestützt auf den verfügbaren Akten nicht ersichtlich, ob

  • Menschen im Rollstuhl autonom Ein- und Zusteigen können sowie über genügend Manövrierfläche in der Gondel verfügen
  • genügend Kontrast zur sicheren Orientierung sowie hindernisfreien Information für Menschen mit einer Sehbehinderung vorhanden ist
  • die Notrufsysteme für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Inclusion Handicap hat deshalb zuerst einmal die Verletzung ihres Rechtes auf Akteneinsicht gerügt. Weil auf dem Plan bereits sichtbar, hat sie zudem beanstandet, dass für Menschen im Rollstuhl keine Parkplätze und Toiletten sowohl an der Tal- als auch an der Bergstation vorgesehen werden. Für die Bergbahnen Gstaad herrscht also grosser Handlungsbedarf.