IV-Weiterentwicklung: Chance zu einer echten Weiterentwicklung verpasstIV-Weiterentwicklung in der SGK-N
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat ihre Beratungen zur IV-Weiterentwicklung zu Ende geführt. Inclusion Handicap zieht eine kritische Bilanz. IV-Beziehende sind – entgegen der Absicht des Bundesrates – von einschneidenden finanziellen Einbussen bedroht. Äusserst bedenklich sind insbesondere die Kürzungsmassnahmen auf dem Buckel von Kindern. Die Kommission hat es verpasst, aus der angekündigten Weiterentwicklung bei der IV die Situation für Betroffene wahrhaftig weiterzuentwickeln. Die positiv zu beurteilenden Entscheide, die Massnahmen zur Eingliederung in die Arbeitswelt zu verbessern, können die Abbaupläne nicht aufwiegen.
Der Bundesrat hatte mit seiner Vorlage die IV kostenneutral weiterentwickeln wollen: Die Chancen für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt sollten durch zielgerichtete Massnahmen verbessert werden, ohne die Leistungen der Versicherten zu kürzen. Von einer Weiterentwicklung will die SGK-N nun nicht mehr viel wissen: Abbau und Sparmassnahmen werden insbesondere Menschen mit schwereren Behinderungen – und namentlich auch deren Kinder – finanziell noch ärger in die Bredouille bringen als heute schon. Betroffene würden noch mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt.
Inclusion Handicap kritisiert insbesondere, dass
- Kinder in die Armut getrieben werden sollen. Die Kommission will ausgerechnet auf dem Buckel von Kindern der IV-Beziehenden sparen. Die Kinderrenten sollen um einen Viertel gekürzt werden. 90 Millionen Franken jährlich Sparen ist der Kommission wichtiger als die Zukunftschancen von 70'000 Kindern! Dies ist ein äusserst bedenklicher Entscheid.
- die Aktualisierung der Geburtsgebrechensliste eine Blackbox ist. Die IV übernimmt die medizinischen Kosten von Kindern mit Geburtsgebrechen. Die Liste dieser Geburtsgebrechen soll aktualisiert werden, ohne dass es Kommission und Bundesrat für nötig halten, vorgängig anzugeben, welche Geburtsgebrechen auf der Liste bleiben, welche gestrichen werden und welche hinzukommen sollen. Es werden Unsicherheiten geschaffen.
- das stufenlose Rentensystem kontraproduktiv ist. Einerseits resultieren daraus verkappte Kürzungen: Eine Person mit einem Invaliditätsgrad von 60 Prozent erhält heute eine Dreiviertelsrente (z.B. 1'500 Franken). Künftig würden ihr dem Invaliditätsgrad entsprechend nur noch 60 Prozent einer ganzen Rente ausbezahlt, also 1'200 Franken. Die Person müsste eine Einbusse von 300 Franken (1/5 ihrer bisherigen Rente) hinnehmen – obwohl ihr der Arbeitsmarkt kaum Chancen gibt, eine Stelle zu finden. Anderseits soll weiterhin erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent Anrecht auf eine IV-Rente bestehen.
Inclusion Handicap kritisiert ausserdem, dass zum Abschluss des Geschäfts die grosse Problematik der medizinischen Gutachten nicht konsequent angegangen wurde. Der politische Dachverband begrüsst zwar einerseits, dass die Gespräche zwischen Gutachtern und Begutachtenden protokolliert werden sollen. Er fordert aber, dass nicht nur Aufträge für polydisziplinäre Gutachten – also wenn drei oder mehr medizinische Fachrichtungen vertreten sein müssen, um die Arbeitsfähigkeit eines Betroffenen zu beurteilen – per Zufallsprinzip ausgewählt werden, sondern dass das Zufallsprinzip auch für Gutachten mit nur einer oder zwei Fachrichtungen gelten soll. Dies würde die neutrale und objektive Abklärung des Gesundheitszustandes einer Person fördern.
Positiv zu erwähnen ist, dass die beruflichen Eingliederungsmassnahmen insbesondere für Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen verbessert und ausgebaut werden sollen. Unterstützung für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn ist ein effektives Mittel für Menschen mit Behinderung. Auf lange Sicht ist dies nicht nur für die Betroffenen selber positiv, auch der Allgemeinheit entstehen so weniger Kosten. Nicht wie die übrigen Sparmassnahmen, mit denen nur Kostenverlagerungen in andere Sozialversicherungen drohen.
Die IV-Weiterentwicklung kommt nun in den Nationalrat. Sie wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 behandelt. Inclusion Handicap wird sich dabei für eine nachhaltige und effektive Weiterentwicklung einsetzen.