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Richtige Ziele, zu viele Fragezeichen bei der UmsetzungMedienmitteilung vom 14. März 2016: Vernehmlassung - weitere Ziele der IV

Die Weiterentwicklung der IV setzt den Fokus auf die berufliche Eingliederung junger Menschen und von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen. Inclusion Handicap unterstützt diese Stossrichtung uneingeschränkt. Allerdings überzeugen nicht alle Vorschläge des Bundesrates. «Im Zentrum steht die Frage, ob Menschen mit Behinderungen wirklich eine Stelle finden und diese langfristig behalten können. Deshalb müssen die beruflichen Eingliederungsmassnahmen einer echten Wirkungskontrolle unterstehen», sagt Pascale Bruderer Wyss, die Präsidentin von Inclusion Handicap.

Jugendliche mit Beeinträchtigungen erhalten heute viel zu wenig Betreuung für den oft schwierigen Übergang von der Schule in den Berufsalltag. Wer wegen gesundheitlichen Problemen keine Lehrstelle oder Festanstellung findet, läuft Gefahr, sein Leben lang IV-Rente zu beziehen und an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. «Deshalb ist es richtig, dass der Bundesrat ergänzende Eingliederungsmassnahmen der IV vorschlägt. Die konkreten Massnahmen vermögen jedoch bei Weitem nicht alle zu überzeugen», sagt Bruderer Wyss. Deshalb hat Inclusion Handicap in der Vernehmlassungsantwort zum Teil kritisch Stellung bezogen. Inclusion Handicap fordert, dass alte wie neue Eingliederungsmassnahmen einer echten Wirkungskontrolle unterzogen werden. Führen sie wirklich dazu, dass Menschen mit Behinderungen mittel- und langfristig eine Stelle finden? Ob die betroffenen Personen in die Sozialhilfe abrutschen, ob sie ein Jahr später noch eine Stelle haben bzw. diese ihren Qualifikationen entspricht, hat die IV bis jetzt kaum interessiert: Allein der Rückgang der Renten wird als Massstab für den Erfolg beigezogen.

Stufenloses Rentensystem nicht zielführend

Inclusion Handicap unterstützt alle Massnahmen, die negative Arbeitsanreize minimieren. Doch das vom Bundesrat vorgeschlagene stufenlose Rentensystem ist nicht zielführend: Ein stufenloses Rentensystem würde erst dann eine Wirkung entfalten, wenn die tiefste Schwelle bei 10 Prozent Arbeitsunfähigkeit eingeführt wird – wie das bei der Unfallversicherung der Fall ist. Verbleibt die heutige 40-Prozent-Stufe, ändert sich wenig, da genau bei geringeren Beeinträchtigungen die Aussichten auf eine Arbeitsstelle am grössten sind. Umgekehrt müssten mit dem Vorschlag des Bundesrates Menschen mit hohem Invaliditätsgrad erhebliche Leistungskürzungen in Kauf nehmen.

Leistungsabbau muss vermieden werden

Trotz Fokus auf die Eingliederung muss vehement darauf hingewiesen werden, dass die IV weiterhin die Funktion der Existenzsicherung hat: Menschen, die trotz aller Anstrengung aufgrund ihrer Beeinträchtigung ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, sind auf faire Leistungen angewiesen. Inclusion Handicap ist einverstanden, dass die Vorlage kostenneutral ist. Sparmassnahmen bei den Renten werden jedoch strikt abgelehnt, zumal die IV-Sanierung auf Kurs ist. 

Arbeitgeber müssen mitziehen

Alleine mit der IV können die Eingliederungsziele nicht erreicht werden. Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Chancengleichheit und Anreize für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Diese sind gemessen an der Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen. Und diejenigen, die im Erwerbsleben sind, arbeiten überdurchschnittlich oft nur Teilzeit oder im geschützten Bereich. «Eine wirkungsvolle Eingliederungspolitik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um diese zu erfüllen, müssen auch die Arbeitgebenden eine tragende Rolle spielen», sagt Bruderer Wyss. Inclusion Handicap wird sich im Rahmen der für Herbst angekündigten Nationalen Behindertenpolitik und der vom Parlament beschlossenen nationalen Konferenz (s. Postulat Bruderer Wyss) dafür stark machen, dass die Probleme bei der Eingliederung bei der Wurzel gepackt werden. 

Auskünfte:

Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin Inclusion Handicap. Tel: 076 527 17 56

Georges Pestalozzi Seger, Abteilungsleiter Sozialversicherungen von Inclusion Handicap. E-Mail: georges.pestalozzi@inclusion-handicap.ch, Telefon: 031 370 08 30