Nationalrat anerkennt Handlungsbedarf: Änderung des ELGMedienmitteilung vom 22. September 2015
Der Nationalrat hat sich für eine rasche Anpassung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen entschieden. Integration Handicap ist erleichtert über diesen Entscheid, denn es besteht dringender Handlungsbedarf: Da seit 2001 die Beiträge für die massiv gestiegenen Mieten nicht mehr angepasst wurden, sind zahlreiche Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen (EL) in eine schwierige finanzielle Lage geraten.
Seit 2001 sind die Mieten durchschnittlich um 21 Prozent gestiegen, die Höchstbeiträge bei den Ergänzungsleistungen wurden seither jedoch nicht mehr angepasst. Dies hatte verheerende Folgen für Bezüger und Bezügerinnen von AHV- und IV-Renten: Sie müssen einen grossen Teil des Beitrags, der für den allgemeinen Lebensbedarf vorgesehenen ist, für Mietkosten aufwenden. Familien sind von diesem Missstand am meisten betroffen, nur 50% finden eine Wohnung zu einem Zins, der im Rahmen der anrechenbaren Limiten liegt.
Es ist erfreulich, dass der Nationalrat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und die Kommission beauftragt hat, die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetztes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) materiell zu behandeln. Integration Handicap (IH) hatte sich im Vorfeld an die Parlamentariern und Parlamentarierinnen gewandt und darauf hingewiesen, dass das Geschäft unter keinen Umständen verschoben werden darf. Dies hatte die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) noch knapp gefordert.
Kontakt
Georges Pestalozzi-Seger, Abteilungsleiter Sozialversicherungen.
Tel.: 031 370 08 41, E-Mail: georges.pestalozzi@integrationhandicap.ch