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Wichtige Entlastung für Eltern von Kindern mit Behinderungen – Weiterhin kein Erwerbsersatz für einen Teil der BetroffenenMedienmitteilung vom 16. April: Massnahmen gegen das Coronavirus

Der Bundesrat hat heute im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen über 12 Jahren ebenfalls Erwerbsausfallentschädigung (EO) erhalten, wenn sie ihre Kinder betreuen. Inclusion Handicap hatte sich für diese Massnahme eingesetzt und ist erleichtert über diesen Beschluss. Aber: Eltern oder Angehörige, die eine erwachsene Person mit einer Behinderung pflegen, werden weiterhin von der Entschädigung ausgeschlossen.

Bereits am 20. März hatte der Bundesrat beschlossen, dass Eltern mit Kindern unter 12 Jahren eine Erwerbsentschädigung erhalten. Dies, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist – etwa im Falle von geschlossenen Kitas oder wenn z.B. Grosseltern, die zur Risikogruppe gehören, normalerweise die Kinder betreuen.

Aber auch Betreuungsangebote von Personen mit Behinderungen wie Sonderschulen, Heime oder Werkstätten sind aufgrund der Corona-Massnahmen geschlossen worden. Deshalb hat nun der Bundesrat beschlossen, dass auch Eltern von Kindern mit Behinderungen bis 20 Jahren Erwerbsersatz erhalten können, wenn diese auf Tagesbetreuung angewiesen sind. Inclusion Handicap hatte sich hierfür eingesetzt.

Anspruchsberechtigt sind Eltern von Jugendlichen, die in eine Sonderschule gehen oder einen Intensivpflegezuschlag der IV erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sonderschule, respektive die Schule oder die Eingliederungsstätte wegen den Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geschlossen wurde.

Über 20-Jährige, die Betreuung brauchen, werden nicht berücksichtigt

Enttäuschend ist aber, dass der Bundesrat die Lücke nicht vollumfänglich geschlossen hat: Eltern oder Angehörige, die eine erwachsene Person mit einer Behinderung pflegen, haben weiterhin keinen Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung. Denn auch viele Angebote für Personen über 20 Jahren, die auf eine Tagesstruktur angewiesen sind, sind geschlossen worden. Eltern und Angehörige, die nun in die Bresche springen und dadurch einen Erwerbsausfall erleiden, gehen jedoch leer aus.

Dies kann zu prekären Situationen führen, die der Bund eigentlich verhindern will. Inclusion Handicap ist ein Fall einer Mutter bekannt, deren erwachsener Sohn die übliche Tagesstruktur nicht mehr besuchen kann, weil diese Corona-bedingt geschlossen wurde. Da sich die Mutter aufgrund ihres kleinen Einkommens im Detailhandel keinen unbezahlten Urlaub leisten kann, bleibt der Familie keine andere Wahl, als dass sich der Grossvater, der zur Risikogruppe gehört, um den Sohn kümmert. Inclusion Handicap ist der Ansicht, dass auch die Mutter Anrecht auf Erwerbsersatz haben soll.