Maskenpflicht: Keine Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen Medienmitteilung vom 03.07.2020: COVID-19-Verordnung
Ab kommenden Montag gilt im öffentlichen Verkehr die Maskenpflicht, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Ein Teil der Menschen mit Behinderungen ist von der Pflicht befreit. Unter Umständen gefährden sie sich sogar selber. Inclusion Handicap fordert ÖV-Passagiere und Transportunternehmen auf, diesen Umständen Rechnung zu tragen und einer Stigmatisierung vorzubeugen.
Der Bundesrat hält in der Verordnung fest, dass ein Teil der Bevölkerung von der Maskenpflicht ausgeschlossen ist. Dies sind «Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können». Dies gilt für einen Teil der Menschen mit Behinderungen, wenn sie z.B. die Masken nicht selbstständig an- und abziehen können. Ein paar Beispiele:
- Ein Teil der Bevölkerung kann wegen motorischen Einschränkungen keine Maske an und abziehen, so z.B. Personen mit Tetraplegie oder gewissen Muskelkrankheiten.
- Eine Maske kann bei einem akuten Krampfanfall (z.B. Epilepsie) oder bei Atemwegserkrankungen das Erstickungsrisiko erhöhen
- Für Passagiere mit Autismus kann eine Maske Stress und Panik auslösen, der zu einem sog. Meltdown führen kann. Für viele ist das Maskentragen eine zu grosse sensorische Herausforderung.
- Viele Personen mit einer Hörbehinderungen sind für die Kommunikation darauf angewiesen, die Lippen des Gegenübers zu lesen.
Es gibt vielfältige und zum Teil individuelle Gründe, weshalb gewisse Menschen mit Behinderungen keine Masken tragen. Inclusion Handicap ruft deshalb die ÖV-Nutzerinnen und -Nutzer sowie die Transportunternehmen auf, diesen Umständen Rechnung zu tragen, und einer Stigmatisierung vorzubeugen. Oftmals sind Behinderungen auch nicht auf den ersten Blick sichtbar. Betroffene haben gute Gründe, weshalb sie keine Maske tragen (und dies auch nicht müssen). Im Zweifelsfalle hilft vorurteilsloses Nachfragen.
Selbstverständlich unterstützt Inclusion Handicap die Massnahmen des Bundesrates und des Bundesamtes für Gesundheit, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.