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Der Gürtel kann nicht noch enger geschnallt werdenMedienmitteilung: EL-Reform und Überwachung Versicherter in der SGK-N

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) droht zur Abbauvorlage für Menschen mit Behinderungen zu werden. Inclusion Handicap ist alarmiert über die Beschlüsse der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Die Gesetzesgrundlage für die Überwachung von Personen, die unter Verdacht des Sozialversicherungsmissbrauchs stehen, schränkt die Persönlichkeitsrechte übermässig ein.

Rund die Hälfte der IV-Bezügerinnen und Bezüger sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen, damit sie finanziell über die Runden kommen. Die EL haben zum Ziel, das Existenzminimum zu sichern. Deshalb wollte der Bundesrat eine EL-Reform ohne Leistungseinbussen. Doch die SGK-N will daraus eine Abbauvorlage machen. Sie nimmt in Kauf, dass EL-Beziehende finanziell noch mehr bluten müssen und ihren Lebensunterhalt kaum mehr finanzieren können. Inclusion Handicap kritisiert unter anderem folgende Punkte:

  • Sparen auf dem Buckel von Kindern: Die Beiträge für Kinder von EL-Bezügerinnen und -Bezügern würden massiv gesenkt. Im Vergleich zur heutigen Regelung erhielte eine Familie mit zwei Kindern unter 11 Jahren 600 Franken weniger als heute! Kindern von Eltern, die EL beziehen, wird so praktisch verunmöglicht, z.B. ein Hobby zu betreiben.
  • Keine Spaltung der 1. Säule! Grundsätzlich positiv zu bewerten ist der Beschluss, Rentnerinnen und -Rentnern einen Zuschlag für das betreute Wohnen zu gewähren. Doch die Kommission will eine Spaltung der ersten Säule, indem die Beiträge nur AHV-, nicht jedoch IV-Beziehenden zu Gute kommen soll. Menschen mit Behinderungen würden benachteiligt.
  • Personen in Heimen bleiben ausgeschlossen: Inclusion Handicap fordert einen Mindestbeitrag von 500 Franken für die persönlichen Auslagen von HeimbewohnerInnen. Diese variieren von Kanton zu Kanton stark. In manchen belaufen sie sich auf lächerliche 200 Franken pro Monat. So wird der Kauf von Kleidern, Hygieneartikeln oder der Coiffeurbesuch zur ständigen Herausforderung – von einer Freizeitbeschäftigung ganz zu schweigen.

Inclusion Handicap begrüsst hingegen, dass die SGK-N die Beiträge für die Mieten heben will. Diese wurden letztmals 2001 festgesetzt. Da die Mieten seither massiv gestiegen sind, leiden viele EL-Beziehende unter Existenzängsten. Umso wichtiger ist, dass die Pauschale für Personen im Rollstuhl erhöht wird. Denn die ausgerichteten Beiträge reichen für die schier unbezahlbaren rollstuhlgängigen Wohnungen heute kaum aus.

Erfreulich ist, dass die SGK-N den Entscheid des Ständerats zum sog. Vermögensverzicht korrigieren will: Die auch von Inclusion Handicap beanstandete Grenze beim Vermögensverbrauch soll für IV-RentnerInnen erst ab dem Rentenbeginn greifen. Ansonsten kann es zu absurden Konstellationen führen: Eine Person, die einen Hirnschlag erleidet, hätte u.U. kein Anrecht auf EL, nur weil sie z.B. 13 Jahre zuvor bei bester Gesundheit ein Auto gekauft hat.

Inclusion Handicap fordert, dass die EL-Reform keine Sparübung auf Kosten der Menschen mit Behinderungen wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.

Observationen: Vernünftige Kommissionslösung gekippt

Die Kommissionsmehrheit verabschiedete gleichentags die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten – mit einschneidenden Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte. Besonders stossend: Sie kippte ihren eigenen – zunächst vernünftigen - Entscheid, wonach es für sämtliche Überwachungsmassnahmen eine richterliche Genehmigung braucht. Bild- und Tonaufnahmen können z.B. von IV-Stellen angeordnet werden. Dies öffnet der Willkür Tür und Tor. Unverständlich ist, dass die Überwachungsdauer von 30 Tagen in 6 Monaten noch verlängert werden kann. Ebenso unverhältnismässig ist die Möglichkeit, GPS-Tracker zu verwenden und die Erlaubnis für Detektive, Verdächtige in Privatwohnungen ausspionieren zu können. Diese Entscheide sind rechtsstaatlich fragwürdig.

Inclusion Handicap ist dezidiert für eine gesetzliche Grundlage von Überwachungen und verurteilt Versicherungsmissbrauch aus Schärfste. Insbesondere IV-Rentnerinnen und -Rentner leiden unter dem völlig ungerechtfertigten Generalverdacht des Versicherungsmissbrauchs. Es gilt aber die Verhältnismässigkeit zu wahren: 2016 gab es insgesamt 20 Strafanzeigen wegen IV-Missbrauchs – wobei nicht öffentlich kommuniziert wurde, wie viele Verdächtige sich denn letztlich auch schuldig gemacht haben.